Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

(Nr.  9894.)  Verfügung  des  Justizministers  wegen  Aufhebung  der  Hypothekenämter  zu  Crefeld,
  Düffeldorf  und  Elberfeld.  Vom  6.  April  1897.

M.#  Rücksicht  auf  das  Fortschreiten  der  Arbeiten  zur  Alcgung  des  Grundbuchs
  im  Bezirk  der  Hypothekenämter  zu  Crefeld,  Düsseldorf  und  Elberfeld  wird
auf  Grund  des  §.  2  des  Gesetzes  vom  18.  Juli  1896  (Gesetz  Samml.  S.  165)
die  Aufhebung  dieser  Hypothekenämter  zum  1.  Juli  1897  angeordnet.

Die  Geschäfte  derselben  werden  von  diesem  Zeitpunkte  ab  auf  die  an  ihrem
Sitze  belegenen  Amtsgerichte  übertragen.

Berlin,  den  6.  April  1897.

Der  Justizminister.
Schönstedt.

Bekanutmachung.

Naach  Vorscheist  des  Gesezes  vom  10.  April  1872  Geseh=  Samml.  S.  357)
find  bekannt  gemacht:

1)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  16.  Dezember  1896,  betreffend  die  Verleihung
  des  Enteignungsrechts  an  die  Stadtgemeinke  Berleburg  zum  Erwerbe
  der  zur  Erweiterung  des  alten  kommumalen  Begräbnißplatzes  erforderlichen
  Grundstücke,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Arnsberg,
  Jahrgang  1897  Nr.  13  S.  185,  ausgegeben  am  27.  März  1897;

2)  das  am  8.  Februar  1897  Allerhöchst  vollzogene  Statrt  für  die  Entwässerungsgenossenschaft
  zu  Messerich  im  Kreise  Bitburg  durch  das  Amtsblatt
  der  Königl.  Regierung  zu  Trier  Nr.  10  S.  95,  ausgegeben  am
12.  März  1897;

3)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  15.  Febrnar  1897,  betreffend  die  Verleihung
des  Enteignungsrechts  an  die  Stadt  Buckow  zur  Entziehung  und  zur
dauernden  Beschränkung  des  zum  Bau  und  Betrieb  einer  Kleinbahn  vom
Bahnhofe  Dahmsdorf-Müncheberg  der  Ostbahn  nach  Buckow  in  Anspruch
zu  nehmenden  Grundeigenthums,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung
  zu  Frankfurt  a.  O.  Nr.  11  S.  81,  ausgegeben  am  17.  März  1897;

4)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  15.  Februar  1897,  betreffend  die  Verleihung
des  Enteignungsrechts  sowie  des  Rechts  zur  Chausseegelderhebung  2c.  an
den  Kreis  Tost-Gleiwitz  für  die  von  ihm  erbaute  Chaussee  von  Kamienietz

nach  Jasten,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Oppeln
Nr.  12  S.  75,  ausgegeben  am  19.  März  1897;
Mr.  9894.)