Full text : Europäischer Geschichtskalender. Sechster Jahrgang. 1865. (6)

Orflerrrich.  243

und  ohne  Widerspruch  Dankadressen  für  das  Septemberpatent  an  den  Kaifer
votirt.

24.  Nev.  (Crvatien).  Landtag:  Die  Linke  (magyarisch-fusionistische
Partei),  die  sich  in  der  Minderzahl  fühlt,  will  die  sofortige  Wahl
der  Vicepräsidenten  mit  Ausschluß  der  Gränzer  und  der  Banaltafelassessoren
  durchsetzen.  Der  Banus  und  die  Rechte  (croatisch-nationale
Partei)  erklärt  sich  dagegen  und  der  Ban  hebt  die  Sitzung  ohne
Entscheidung  auf.

25.  „  Gestützt  auf  das  Septemberpatent  erläßt  der  Kaiser  aus  eigener
Machtvollkommenheit  das  Gesetz  bez.  des  in  Frankreich  zu  Stande
Jebrachten  Anlehens  von  90  Mill.  G.  in  Silber.

„  „  (Croatien).  Landtag:  die  (magyarische)  Linke  (circa  100  St.
gegen  circa  117)  erscheint  nicht  in  der  Sitzung  und  beschließt  die
Absendung  einer  Deputation  an  den  Kaiser.  Dieselbe  geht  ohne
Zögern  nach  Wien  ab;  die  von  ihr  dem  Kaiser  zu  unterbreitende
Beschwerdeschrift  zählt  97  Unterschriften.

29.  „  (Croatien).  Landtag:  In  Abwesenheit  der  magyarischen  Linken
werden  die  Gränzerwahlen  genehmigt,  2  Vicepräsidenten  (1  von
der  Linken,  1  von  der  Rechten)  und  4  Schriflführer  gewählt.  Ee
sind  115  Abg.  anwesend.  —  Der  Vanus  und  der  Cardinal  Haulick
werden  ad  audiendum  verbum  regium  nach  Wien  berufen.

—  „  (Ungarn).  Allg.  Landtagswahlen.  Das  Resultat  ist,  daß  die
sog.  Adreßpartei  (Deak)  50—  60  Stimmen  gewonnen  hat  und  der
ehemaligen  Beschlußpartei  um  etwa  100  Stimmen  überlegen  ist.

—  „  (Typrol).  Landtag:  Die  Vorlagen  der  Regierung  sind  der  Partei
der  sog.  Glaubenseinheit  wenigstens  theilweise  zu  Willen.  Das
Protestankenpatent  wird  zwar  in  soweit  aufrecht  erhalten,  daß  der
Grunderwerbung  von  Scite  von  Protestanten  kein  Hinderniß  in  den
Weg  gelegt  werden  soll,  dagegen  wird  die  Bildung  protestantischer
Gemeinden  von  der  Zustimmung  des  Landtags  abhängig,  d.  h.  vorerst
  wenigstens  ganz  unmöglich  gemacht:

Erlaß  des  Staatsministers  Belcredi  als  Motivirung  des  Gesetzesentwurfs
  bez.  evangelischer  Gemeinden  in  Tyrol:  „..  .Nach  diesem  Gesetze
  wäre  die  Zustimmung  der  Stakthalterei  zur  Bildung  von  Gemeinden
im  Einverständnisse  mit  der  Landesvertretung  zu  ertheilen.  Durch  diese
Modalität  könnte  ohne  Widerspruch  mit  den  Bestimmungen  des  allerh.  Patentes
  v.  8.  April  1861  und  im  vollkommenen  Einklange  mit  der  Landesordnung
  den  Wünschen  decs  Landes  im  ausgedehntesten  Maße
tutsprochen  werden,  und  es  bliebe  immerhin  die  Möglichkeit  der
Zulassung  evangelischer  Eemeinden  in  Tyrol  nicht  ganz  ausgeschlossen,
  salls  mit  der  Zeit  eine  anderc  Anschauung  im  Landtage  die  Oberhand
gewinnen  sollte,  was  zwar  dermalen  noch  nicht  wahrscheinlich,  aber  mit  Rücksicht
  auf  das  Ergebniß  der  letzten  Abstimmung  in  der  Religionsfraze  (26

egen  20  Stimmen)  doch  immerhin  denkbar  ist.  Die  Schwierigkeiten,  welche
8  in  Bezug  auf  die  Behandlung  des  zweiten  Punktes  der  Anträge  des
Tyroler  Landtages  ergeben  haben,  würden  ferner  hierdurch  von  selöst  entfallen.
Denn  die  Ausübung  des  öffentlichen  Gottesdienstes  ist  durch  den  Bestand  der
Kirchengemeinde  bedingt  (I§  2  des  Patentes  v.  8.  April  1861)  und  wenn  der
Landesvertretung  durch  das  vorgeschlagene  Gesetz  ein  maßgebender  Einsluß  auf