Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

— 431 — 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gehörige Gemeinde Binsfeld, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Daun gehörige Gemeinde Katzwinkel, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trier gehörige Gemeinde Mehring 
am 15. Dezember 1897 beginnen soll. 
Berlin, den 8. November 1897. 
Der Justizminister. 
Schönstedt. 
Nr. 9962.) Verfügung bes Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen 
Theil des Bezirks des Amtsgerichts Vöhl. Vom 24. November 1897. 
Ar## Grund des §. 39 des Gesetzes, betreffend das Grundbuchwesen und die JZwangs- 
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen in dem Gebiet der vormals freien 
Stadt Frankfurt sowie den vormals Großherzoglich Hessischen und Landgräflich 
Hessischen Gebietstheilen der Provinz Hessen-Nassau, vom 19. August 1895 (Gesetz- 
Samml. S. 481) bestimmt der Justizminister, daß die zur Anmeldung von An- 
sprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch daselbst vorgeschriebene Ausschluß- 
frist von sechs Monaten 
für den zum Bezirk des Amtsgerichts Vöhl gehörigen Gemeindebezirk 
Marienhagen 
am 15. Dezember 1897 beginnen soll. 
Berlin, den 24. November 1897. 
Der Justizminister. 
Schönstedt. 
(Xr. 9961—9902.) 77°
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.