— 439 —
für die zum Bart des Amtsgerichts Wadern gehörigen Gemeinden Geh-
weiler und Krettnich,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wasweiler gehörigen Gemeinden
Binscheid, Hickeshausen, Niederüttfeld, Plütscheid, Balesfeld, Reiff
und Sengerich,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bitburg gehörigen Gemeinden Messerich,
Niederweis und Oberecken, ·
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Merzig gehörige Gemeinde Hargarten,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Saarburg gehörige Gemeinde Tawern,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gehörigen Gemeinden Nieder-
scheidweiler und Oberscheidweiler "
am 15. Januar 1898 beginnen soll.
Verlin, den 17. Dezember 1897.
Der Justizminister.
Schönstedt.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz= Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1) der Allerhöchste Erlaß vom 7. Juli 1897, durch welchen genehmigt
worden ist, daß das der Pommerschen Hypotheken-Aktien-Bank zu Berlin
unterm + Dtcter 1# ertheilte Allerhöchste Privilegium zur Ausgabe auf
den Inhaber lautender Hypothekenpfandbriefe und Kommunal-Obligationen
auch unter den beschlossenen Aenderungen des Gesellschaftsstatuts fort-
bestehen bleibt, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam
und der Stadt Berlin Nr. 41 S. 396, ausgegeben am 8. Oktober 1897;
2) das durch den Allerhöchsten Erlaß vom 6. September 1897 landesherrlich
genehmigte, an Stelle des in der Gesetz Sammlung von 1840 S. 188
publizirten Statuts vom 19. Mai 1840 getretene „Revidirte Statut der
Rother-Stiftung zur Unterstützung unverheiratheter Töchter von Beamten
und Offizieren“ vom 19. Juni 1897 in Nr. 268 des Deutschen Reichs-
und Königlich Preußischen Staatsanzeigers vom 13. November 1897 und
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam und der
Stadt Berlin Nr. 47 S. 443, ausgegeben am 19. November 1897;
(Fr. 9965.)