Gegen den Etat
für 1. April
*– Ausgabe. 1896/97
“ 3 Zugang
Mark
Dauernde Ausgaben.
A. IV. Ministerium der öffentlichen
Arbeiten.
Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten
—
An Stelle des im Etat der Eisenbahnverwaltung für 1. April 1896/97 am
Schlusse der dauernden Ausgaben enthaltenen Vermerks tritt folgender
Vermerk:
Die Einnahmen betragen 1 029 426 325 Mark — f.
Die dauernden Ausgaben dagegen 588 917772 —
Es ergiebt sich also im Ordinarium ein
Ueberschu, don .. 440 508 553 Mark — Pff.
worauf zur Verzinsung der Eisenbahnkapitalschuld
und zur Ausgleichung eines Defizits im Staats-
haushalt in Rechnung zu stellen sind 201 660 901 664
Bleiben 238 847 651 Mark 34 Af.
Der verbleibende Ueberschuß, von welchem 51 609 149 Mark 35 Pf. an-
schlagsmäßig dem Betrage von ¾ Prozent der für den I. April 1880 fest-
gesetzten Staatseisenbahnkapitalschuld und der Zuwüchse derselben bis Ende März
1897 entsprechen, ist zur Tilgung der Eisenbahnkapitalschuld zu verwenden und
von derselben abzuschreiben.
Ergiebt sich rechnungsmäßig ein höherer Ueberschuß, so ist der über
3/4. Prozent der Eisenbahnkapitalschuld hinausgehende Theil des Ueberschusses in-
soweit ebenfalls zur Tilgung und Abschreibung zu verwenden,) als er mit dem
den /: Prozent der Eisenbahnkapitalschuld entsprechenden Theil des Ueberschusses
den anschlagsmäßigen Betrag von 238 847 651 Mark 34 Pf. nicht übersteigt.
Derjenige Theil des Ueberschusses, welcher nach dem Jahresabschlusse weder zur
planmäßigen Tilgung von Eisenbahnschulden, noch zur Deckung eines Defizits
im Staatshaushalte erforderlich ist, ist bis zur Höhe von 20 000 000 Mark zur
Bildung oder Ergänzung eines außeretatsmäßigen Dispositionsfonds behufs Ver-
mehrung der Betriebsmittel, sowie zur Erweiterung und Ergänzung der Bahn-
anlagen im Falle eines durch Verkehrssteigerung hervorgerufenen, nicht vorher-
zusehenden Bedürfnisses der Staatsbahnen zu verwenden.
(Fr. 9876.) 4.