Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Adenau  gehörigen  Gemeinden  Bauler,
Eichenbach,  Kempenich,  Mannebach  und  Wershofen,

für  die  im  Bezirk  des  Amtsgerichts  Ahrweiler  belegenen  Bergwerke  Angelica
und  Calvarienberg,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Andernach  gehörige  Gemeinde  Plaidt,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Sankt  Goar  gehörige  Gemeinde
Breitscheid,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Baumholder  gehörige  Gemeinde
Schwarzerden,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Bitburg  gehörigen  Gemeinden  Hermesdorf,
  Wißmannsdorf  und  Gindorf,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtzgerichts  Hillesheim  gehörigen  Gemeinden
Lissendorf,  Esch  und  Wiesbaum,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Neumagen  gehörige  Gemeinde
Niederemmel,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Neuerburg  gehörigen  Gemeinden
Burscheid  und  Berkoth,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Rhaunen  gehörige  Gemeinde  Odert,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Trier  gehörige  Gemeinde  Naurath,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Wadern  gehörige  Gemeinde  Weiskirchen,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Waxweiler  gehörigen  Gemeinden
Watzrath,  Lambertsberg  und  Lascheid,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Prüm  gehörigen  Gemeinden  Olzheim
und  Schwirzheim,

für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Perl  gehörige  Gemeinde  Keßlingen
am  15.  März  1897  beginnen  soll.
Berlin,  den  17.  Februar  1897.

Der  Justizminister.
Schönstedt.