32 Hit ãsterrriqisq · angarisqt Renerqit. (Februar 19. 20.)
Angelegenheit beigepflichtet habe, leiten lassen würde, falls es sich herausstellen
sollte, daß Oesterreich-Ungarn in dieser Sache eine Verantwortung
triftt. Gleichzeitig mit der am 10. Febr. 1916 erfolgten Mitteilung der
deutschen Regierung erklärte die österr.-ung. Regierung, daß „jedwedes, zu
weichem Zweck auch immer mit Geschütz bewaffnete Handelsschiff durch diesen
Umstand allein den Charakter eines friedlichen Fahrzeuges einbüßt“ und
daß „in Anbetracht dieser Umstände die österr.-ung. Seestreitkräfte den Befehl
erhalten hötten, derartige Schiffe als Kriegsschiffe zu behandeln". In
Gemäßbeit dieser Erklärung wurden — vermutlich durch österr.-ung. Unterseeboote
— im Mittelländischen Meere Schiffe versenkt, auf denen sich
amerik. Bürger befanden. Einige dieser Schiffe, z. B. die engl. Dampsschiffe
„Secondo“ und „Welch Prince“, wurden warnungslos von Unterseebooten
unter österr.-ung. Flagge borpediert. Der amerik. Botschafter in Wien
hat über diese Fälle Erkundigungen eingezogen, aber bisher keine Antwort
erhalten. Zugleich mit der zeuischen Erklärung vom 31. Jaon. 1917, welche
gewisse Teile der See an den nüsten der Ententeländer als durch Unterseeboote
gefährdet bezeichnete, hat die k. und k. Reqierung mitgeteilt, daß
Oesterreich-Ungarn und seine Verbünderen vom 1. Febr. 1917 an „jede
Schiffahrt innerhalb cines bestimmten Sperrgebietes durch alle Mittel verhindern
würden“. Aus dem vorstehenden kann wohl geschlossen werden, daß
die im Falle des Dampfers „Ancona“ erteilte und gelegentlich der Erörterung
des Falles „Persia“ erneuerte Zusicherung in allen wesentlichen Beziehungen
die gleiche ist, wie die in der Note der kaiserl. deutschen Regierung
vom 4. Mai 1916 enthaltene, welche lautet: „In Beobachtung der
allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätze über die Anhaltung, Durchsuchung
und Zerstörung von Handelsschiffen werden solche Schiffe weder inner- noch
außerhalb des als Seekriegsgebiet erklärten Teiles des Meeres ohne Warnung
und ohne Rettung der Menschenleben versenkt werden, es sei denn,
daß diese Schiffe zu fliehen oder Widerstand zu leisten versuchen“, und daß
diese Zusicherung durch die Erklärung der österr.-ung. Regierung vom
10. Febr. 1916 und vom 31. Jan. 1917 mehr oder weniger abgeändert
worden ist. Da infolgedessen die Regierung der Ver. Staaten über
die Deutung Zweifel hegt, welche diesen Erklärungen, insbesondere der
letzteren, beizulegen ist, wünscht sie, endgültig und star darüer
unterrichtet zu werden, welchen Standpunkt die k. und k. Regierung
unter diesen Umständen hinsichtlich der FührungdesU= Vootkrieges
einnimmt und ob die in den Fällen der „Ancona"“ und der „Persia“
erteilte Zusicherung als abgeändert oder zurüclgezogen anzusehen est.
19. Febr. (Ungarn.) An Stelle des Generalobersten Frhrn.
v. Hayai wird Feldmarschalleutnant Szurmay zum Landeswerteidigungeminiser
ernannt.
Frhr. v. Hazai wird (am 10. März) zum Leiter des gesamten Ersatzwesens
n Her Wirkungskreis der neuerrichteten Dienststelle umfaßt
daos Mannschafts- und Pferdeergänzungswesen. “
20. Febr. Protest der deutschen Soz. in Osterreich.
Der Klub der deutschen soz. Abg. protestiert gegen die Fortdauer
des verfassungslosen Zustandes und gegen die Verschleppung der Einberufung
des Parlaments in einer Entschließung, die von der „Arbeiterztg."
mit einigen Zenfurstrichen veröffentlicht wird. Darin heißt es: Die Schuld
trifft zunächst die Regierung Clam-Martinic, die es als dihr e Jcl
bezeichnet bat, dem rlament die Wege zu ebnen“ und dem M firet des
Kaisers über die Ablegung des in der Verfassung vorgesehenen eidlichen