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Gesetz-Sammlung
fur die
Königlichen Preußischen Staaten.
—— Nr. 37. —
Inha#: Allerhöchster Erlaß, berreffend die Rang und Thelverhälmisse der höheren Bergbeamten,
S. 339. — Bekanutmachung der nach dem Geseh vom 10. Up#il 1872 durch die Reyiernuge-
Autsblälter publizimen landesherrlichen Erlasse, Urkunden dc, S. „34
(Nr. 10041.) Allerböchster Erlaß vom 5. November 1898, betreffend die Rang. und Titel-
. verhältnisse der höheren Bergbeamten. ·
Auf den Bericht des Staatsministeriums vom 25. Oktober d. J. bestimme
Ich Folgendes:
1) Künftig kann die obere Hälfte aller im Bereiche der Berg.) Hütten-
und Salinenwerwaltung vorhandenen, zur Klasse der Bergrevierbeamten,
Direktoren und Inspektoren der Staatswerke bchöriten Beamten, sofern
sie mindestens ein zwölfsähriges Dienstalter von der Ernennung zum
Bergassessor ab besitzen, Mir zur Verleihung des Charakters als Bergrath
mit dem persönlichen Range als Räthe vierter Klasse vorgeschlagen werden.
2) Den gegenwärtig bereits mit dem Charakter als Bergrath begnadigten
Beamten dieser Klassen, welche zur oberen Hälfte der Gesammtzahl
gehören und ein mindestens zwölfjähriges Dienstalter von der Ernennung
zum Bergassessor oder von der etatsmäßigen Anstellung ab besitzen,
wird vom Tage der Verkündigung dieses Erlasses ab der persönliche
Rang als Nöze vierter Klasse hierdurch beigelegt.
3) Für die übrigen bereits mit dem Charakter als Bergrath begnadigten
höheren Beamten kann die Verleihung des persönlichen Ranges als
Räthe vierter Klasse beantragt werden, sobald sie bei mindestens zwölf-
jäbrigem Dienstalter in die obere Hälfte der Gesammtzahl der in den
genannten Klassen vorhandenen Beamten eingerückt sind.
Beirut, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 5. November 1898.
Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe. v. Miquel. Thielen. Frhr. v. Hammerstein.
Schönstedt. Frhr. v. d. Recke. Brefeld. v. Goßler. Gr. v. Posadowskv.
Tirpitz.
An das Staatsministerium.
LOeet-Samml. 1899. (Nr. 10044 I.) 62
Ausgegebru zu Berlin den 1. Dezember 1898.