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Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesehes vom 10. April 1872 (Gese)-Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1) der Allerhöchste Erlaß vom 22. April 1899, durch welchen der Stadtgemeinde
Soest das Recht verliehen worden ist, das zur Durchführung
der Kanalisation der Stadt erforderliche Grundeigenthum im Wege der
Enteignung zu erwerben, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu
Amnseag f 25 S. 369, ausgegeben am 24. Juni 1899;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 13. Mai 1899, durch welchen der Stadtgemeinde
Glogau das Recht verliehen worden ist, das zur Ausführung
der Erweiterung des städtischen Wasserwerks erforderliche Grundeigenthum
im Wege der Enteignung zu erwerben, oder, soweit dies ausreichend ist,
mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, durch das Amtsblatt der
Königl. Regierung zu Liegnitz Nr. 27 S. 209, ausgegeben am 8. Juli 1899,;
3) das Allerhöchste Privilegium vom 7. Juni 1899 wegen Ausfertigung
auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Trier im Betrage
von 1 800 000 Mark durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu
Trier Nr. 26 S. 277, ausgegeben am 30. Juni 1899)
4) die Allerhöchste Konzessionsurkunde vom 7. Juni 1899, betreffend die
Erweiterung des Brohlthaler Eisenbahnunternehmers, durch das Amtsblatt
der Königl. Regierung zu Coblenz Nr. 28 S. 198, ausgegeben am
13. Juli 1899)
5) das am 7. Juni 1899 Allerhöchst vollzogene Statut des Carlowiz-Ransener
Deichverbandes durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu
Breslau Nr. 26 S. 253, ausgegeben am 1. Juli 1899)
6) der am 7. Juni 1899 Allerhöchst vollzogene Nachtrag zu dem Statute
für die Entwässerungsgenossenschaft Forst--Binningen im Kreise Cochem
vom 26. Mai 1894 durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu
Coblenz Nr. 27 S. 189, ausgegeben am 6. Juli 1899)
7) der Allerhöchste Erlaß vom 12. Juni 1899, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an den Kreis Weißenfels zur Entziehung und zur
dauernden Beschränkung des zur Herstellung eines Zufuhrweges von dem
Osterfeld-Cauerwitzer Komnmmikationswege bis zur Station Cauerwitz der
Nebeneisenbahn Zeitz-Camburg in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums,
durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Merseburg
Nr. 27 S. 277, ausgegeben am 8. Juli 1899.
Redigirt im Gureau des Stameministerlums.
Gerlin, gedruckt in der Relchsbruckerei.