Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1899. (90)

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Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesehes  vom  10.  April  1872  (Gese)-Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

1)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  22.  April  1899,  durch  welchen  der  Stadtgemeinde
  Soest  das  Recht  verliehen  worden  ist,  das  zur  Durchführung
der  Kanalisation  der  Stadt  erforderliche  Grundeigenthum  im  Wege  der
Enteignung  zu  erwerben,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu
Amnseag  f  25  S.  369,  ausgegeben  am  24.  Juni  1899;

2)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  13.  Mai  1899,  durch  welchen  der  Stadtgemeinde
  Glogau  das  Recht  verliehen  worden  ist,  das  zur  Ausführung
der  Erweiterung  des  städtischen  Wasserwerks  erforderliche  Grundeigenthum
im  Wege  der  Enteignung  zu  erwerben,  oder,  soweit  dies  ausreichend  ist,
mit  einer  dauernden  Beschränkung  zu  belasten,  durch  das  Amtsblatt  der
Königl.  Regierung  zu  Liegnitz  Nr.  27  S.  209,  ausgegeben  am  8.  Juli  1899,;

3)  das  Allerhöchste  Privilegium  vom  7.  Juni  1899  wegen  Ausfertigung
auf  den  Inhaber  lautender  Anleihescheine  der  Stadt  Trier  im  Betrage
von  1  800  000  Mark  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu
Trier  Nr.  26  S.  277,  ausgegeben  am  30.  Juni  1899)

4)  die  Allerhöchste  Konzessionsurkunde  vom  7.  Juni  1899,  betreffend  die
Erweiterung  des  Brohlthaler  Eisenbahnunternehmers,  durch  das  Amtsblatt
  der  Königl.  Regierung  zu  Coblenz  Nr.  28  S.  198,  ausgegeben  am
13.  Juli  1899)

5)  das  am  7.  Juni  1899  Allerhöchst  vollzogene  Statut  des  Carlowiz-Ransener
  Deichverbandes  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu
Breslau  Nr.  26  S.  253,  ausgegeben  am  1.  Juli  1899)

6)  der  am  7.  Juni  1899  Allerhöchst  vollzogene  Nachtrag  zu  dem  Statute
für  die  Entwässerungsgenossenschaft  Forst--Binningen  im  Kreise  Cochem
vom  26.  Mai  1894  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu
Coblenz  Nr.  27  S.  189,  ausgegeben  am  6.  Juli  1899)

7)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  12.  Juni  1899,  betreffend  die  Verleihung
des  Enteignungsrechts  an  den  Kreis  Weißenfels  zur  Entziehung  und  zur
dauernden  Beschränkung  des  zur  Herstellung  eines  Zufuhrweges  von  dem
Osterfeld-Cauerwitzer  Komnmmikationswege  bis  zur  Station  Cauerwitz  der
Nebeneisenbahn  Zeitz-Camburg  in  Anspruch  zu  nehmenden  Grundeigenthums,
  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Merseburg
Nr.  27  S.  277,  ausgegeben  am  8.  Juli  1899.

 

 

Redigirt  im  Gureau  des  Stameministerlums.
Gerlin,  gedruckt  in  der  Relchsbruckerei.