Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

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Bekanntmachung. 
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 Gesetz · Samml. S. 357) 
sind bekannt gemacht: 
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. der Allerhöchste Erlaß vom 5. Februar 1900, betreffend die Verleihung 
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Oppeln zur Entziehung 
oder, soweit dies ausreichend ist, zur dauernden Beschränkung des zur 
Einlegung eines Stammkanals in die auf der rechten Seite des Winter- 
hafens projektirte Uferstraße erforderlichen Grundeigentbums, durch das 
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Oppelm Nr. 12 S. 87, ausgegeben 
am 23. März 1900) 
der Allerhöchste Erlaß vom 5. Februar 1900, betreffend die Verleihung 
des Enteignungerechts an die Moselbahn-Aktiengesellschaft zu Cöln zur 
Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Baue und Betrieb 
einer Kleinbahn von Trier nach Zell mit Fortsetzung bis zum Bahnhofe 
Bullay der Eisenbahn Trier—Coblenz in Anspruch zu nehmenden Grund. 
eigenthums, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Coblen 
Nr. 13 S. 83, ausgegeben am 15. März 1900 Czu vergl. die Bekannt. 
machung Nr. 6 S. 53); 
. der Allerhöchste Erlaß vom 7. Februar 1900, betreffend die Verleihung 
des Enteignungsrechts an die Stadt Cöln zum Erwerbe des zur Anlage 
einer Zentral-Markthalle erforderlichen Grundeigenthums, durch das 
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Cöln Nr. 11 S. 91, ausgegeben 
am 14. März 1900; 
der Allerhöchste Erlaß vom 7. Februar 1900, durch welchen der Gemeinde 
Thale im Kreise Aschersleben das Recht verliehen worden ist, das zur 
Herstellung der geplanten Wasserleitung erforderliche Grundeigenthum, 
soweit es sich im Privatbesitze besindet, im Wege der Enteignung zu er- 
werben oder, soweit dies ausreichend ist, mit einer dauernden Beschränkumg 
zu belasten, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Magdeburg 
Nr. 10 S. 145, ausgegeben am 10. März 1900; 
der Allerhöchste Erlaß vom 21. Februar 1900, betreffend die Verleihung 
des Enteignungsrechts a) an die Samlandbahn-Aktiengesellschaft und 
b) an die Fischhausener Kreisbahn--Aktiengesellschaft zu Königsberg i. Pr. 
zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Baue und 
Betriebe von Kleinbahnen zu a) von Königsberg nach Warnicken, zu 
b) von Dellgienen nach Fischhausen in Anspruch zu nehmenden Grund- 
eigenthums, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Königs- 
berg Nr. 12 S. 157, ausgegeben am 22. März 1900. 
  
  
NRedigirt im Bureau des Staatsministerins#s. 
Verlin, gebruckt in dar Reich#tinderen.
	        
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