Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

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Bekanntmachung. 
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz Samml. S. 357) 
sind bekamnm gemacht: 
1. der Allerböchste Erlaß vom 30. Juli 1900, betreffend die Verleihung 
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Münster i. W. zuum Erwerb 
oder, soweit dies ausreichend ist, zur dauernden Beschränkung des zur 
Anlage von Rieselfeldern in der Cör= und Gelmerheide für die städtischen 
Abwässer und für die damit in Verbindung stehenden Anlagen (Her- 
stellung des Zuleitungskanals 2c.) erforderlichen Grundeigenthums, durch 
das Amtsblatt der Königl. Nezierung zu Münster Nr. 39 S. “1, aus- 
gegeben am 27. September 1900; 
2. der Allerhöchste Erlaß vom 30. Juli 1900, betreffend die Verleihung des 
Enteignungerechts an die Stadlgemeinde Unna zur Entziehung oder, 
soweit dies ausreichend ist, zur daueruden Belastung des zur Verlegung 
und dauernden Unterhaltug des in dem landespolizeilich genehmigten 
Projekte für die Kanalisation des oberen Theiles der Stadt Unna vor- 
gesehenen Stammkanals noch erforderlichen Grundeigentbums, durch das 
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Arnsberg Nr. 39 S. 595, aus- 
gegeben am 29. September 1900; 
3. das am 29. August 1900 Allechöchst vollzogene Statut für die Ent- 
und Bewässerungsgenossenschaft zu Dockendorf im Kreise Büburg, durch 
das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier Nr. 40 S. 431, aus- 
gegeben am 5. Oktober 1900; 
4. das am 3. September 1900 Allerhöchst vollzegene Statut für die Ent- 
und Bewässerungsgenossenschaft zu Chmiellowitz-Birkowitz im Kreise 
Oppeln durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Oppeln Nr. 39 
S. 280, ausgegeben am 28. September 1900; 
5. der Allerhöchste Erlaß vom 19. September 1900, betreffend die Verleihung 
des Enteignungsrechts an den Moovinzialverband der Provinz Schlesien 
zum Erwerb oder, soweit dies ausreichend ist, zur dauernden Beschränkung 
des zur Anlage der bei Marklissa geplanten Thalsperre erforderlichen 
Grundeigenthums, durch das Amtsblas der Königl. Regierung zu Liegnitz 
Nr. 41 S. 259, ausgegeben am 13. Oktober 1900. 
Rebigirt im Bureau des Staatsministerlums. 
Berlin, gedruckt in der —
	        
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