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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
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— Nr. 14. —
Juhalt: Gesetz, betreffend die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse
von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staats-
beamten, S. 81. — Gesetz, betreffend die Landeskreditkasse zu Cassel, S. 82. — Gesetz zur Ub-
änderung der Gesetze, betreffend die Landesbank in Wiesbaden, vom 25. Dezember 1869, vom
20. August 1883 und vom 3. Oktober 1899, S. vo. — Verfügung des Justizministers, betreffend
die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der Amtsgerichte Diez, Eltville, Herborn,
Idstein und Weilburg, S. v1
(Nr. 10338.) Gesetz, betreffend die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur Verbesserung der
Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt
sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten. Vom 16. April 1902.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec.
verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie,
was folgt:
S. 1.
Der Otnatsregierung wird ein weiterer Betrag von zwölf Millionen Mark
zur Verwendung nach Maßgabe des Gesetzes vom 13. August 1895 (Gesetz-
Samml. S. 52 1), betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Verbesserung
der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt
sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, zur Verfügung gestellt.
G. 2.
Zur Bereitstellung der im F. 1 gedachten zwölf Millionen Mark ist eine
Anleihe durch Veräußerung eines entsprechenden Betrags von Schuldverschreibun-
gen aufzunehmen.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zins—
fuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die
Schuldverschreibungen veräußert werden sollen, bestimmt der Finanzminister.
Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe die
Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz-Samml. S. 1197)
und des Gesetzes vom 8. März 1897 (Gesetz= Samml. S. 43) zur Anwendung.
Gesetz= Samml. 1902. (Nr. 10338— 1040.) 17
Ausgegeben zu Berlin den 6. Mai 1902.
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