Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

— 170 — 
Kommt ein gültiger Beschluß nicht zu Stande, so setzen die Minister des 
Innern, der Finanzen und der öffentlichen Arbeiten den Plan fest. 
. S. 
Ourch die Vorschriften der Ih. 1 bis 7 werden diejenigen gesetzlichen Be- 
stimmungen, welche eine Unterstützung von Gemeinden (Gutsbezirken) durch die 
übergeordneten Kommunalverbände auf den Gebieten des Armen= und Wege- 
wesens vorsehen, insbesondere F. 36 des Gesetzes, betreffend die Ausführung des 
Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz, vom 8. März 1871 (Gesetz- Samml- 
S. 130), §J. 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes, betreffend die Ausführung der §#§. 5 
und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial- 
und Kreisverbände, vom 8. Juli 1875 (Gesetz= Samml. S. 497), 8. 20 der 
Wegeordnung für die Provinz Sachsen vom 11. Juli 1891 (Gesetz= Samml. 
S. 310) nicht berührt. 
G. 9. 
Die im F§. 10 bezeichneten Verbände erhalten für den Neubau und die 
Unterhaltung von Kunststraßen in Provinz (Bezirksverband, Landeskommunal- 
verband), Kreisen (Amtsverbänden) oder Gemeinden (Gutsbezirken) sowie zur 
Erleichterung der durch den Bau solcher Straßen entstandenen Schuldenlasten 
Renten im Jahresbetrage von zusammen 3 Millionen Mark. Von dieser Summe 
wird ein Theilbetrag von 1 Million Mark auf alle Verbände, ein solcher von 
2 Millionen Mark außerdem auf die Provinzialverbände von Ost= und West- 
preußen, Brandenburg, Pommern, Posen und Schlesien nach Maßgabe der 
S## 2 Abs. 1 bis 3 und 3 vertheilt. 
** 
Die auf die einzelnen Verbände entfallenden Jahresrenten (§. 9) werden 
durch Königliche Verordnung festgestellt. Bis zu der nach Maßgabe derselben 
zu bewirkenden Ausgleichung erhalten an Jahresrenten: 
1. der Provinzialverband von Ostpreußgen 493 893 Mark, 
2.= . Westpreußen 475 122 
3. " -Brandenburg 333 27090 
4. "D Pommern . . . . . .. 330 111= 
5. " = Posen 441 810 
6. — Schlesien 468 462 
7. " Sachsen 69 6983 
8. " Schleswig-Holstein. 67143 
J9. - Hannover . . . . ... 72 157 
10. - Westfalen 74 237. 
11. " der Rheinprovinz . . .. 89903 — 
12. Begzirksverband des Regierungsbezirkes Cassl 47 179 —
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.