Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

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Der zwischen dem Kreise Ostrowo und dem Königlich Preußischen Staat 
wegen Einführung der Nebenbahn Ostrowo—Skalmierzyce in den Staatsbahnhof 
Ostrowo und wegen der gemeinschaftlichen Benutzung dieses Bahnhofs geschlossene 
Vertrag vom iEü 1896 erlischt mit dem 1. April 1902. 
S. 8. 
Seitens der Königlich Preußischen Staatsregierung wird die Genehmigung 
der Landesvertretung sobald als thunlich herbeigeführt werden. 
Dieses Abkommen wird hinfällig, wenn zu demselben die landesherrliche 
Genehmigung nicht bis zum 1. April 1903 erlangt worden ist. 
G. 9. 
Die Kosten dieses Vertrags einschließlich der nach Maßgabe der gesetzlichen 
Bestimmungen zu entrichtenden Stempelsteuer übernimmt der Preußische Staat. 
So geschehen 
Posen, den 17. Dezember 1901. 
(Siegel) 
Königliche Eisenbahndirektion. 
— Roepell. 
Ostrowo, den 15. Dezember 1901. 
Für den Kreis Ostrowo legitimirt durch den Beschluß des Kreistags vom 
10. Dezember 1901, bestätigt vom Bezirksausschusse zu Posen am 13. Dezember 
1901 J.-Nr. 9023/01 B. A. 
Der Kreisausschuß des Kreises Ostrowo. 
(Siegeh) Frhr. v. Schele. Goldhein. 
Ressel.
	        
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