Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

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Gesetz-Sammlung
fuͤr  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

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Nr.  29.

 

 

Inhalt:  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  Bau  und  Betrieb  der  in  dem  Gesetze  vom  20.  Mai  d.  J.
(Gesetz.  Samml.  S.  175)  vorgesehenen  neuen  Eisenbahnen  und  Bestimmung  der  Behörden  für  die
Verwaltung  der  auf  Grund  desselben  Gesetzes  in  das  Eigenthum  des  Staates  übergehenden  Privatbahnlinien,
  S.  211.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetze  vom  10.  April  1872  durch  die
Regierungs-Amtsblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  213.

 

(Fr.  10370.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  29.  Mai  1902,  betreffend  Bau  und  Betrieb  der  in
dem  Gesetze  vom  20.  Mai  d.  J.  (Gesetz=  Samml.  S.  175)  vorgesehenen  neuen
Eisenbahnen  und  Bestimmung  der  Behörden  für  die  Verwaltung  der  auf
Grund  desselben  Gesetzes  in  das  Eigenthum  des  Staates  übergehenden
Privatbahnlinien.

Auf  Ihren  Bericht  vom  24.  Mai  d.  J.  bestimme  Ich,  daß  I.  bei  demnächstiger
Ausführung  der  in  dem  Gesetze  vom  20.  Mai  1902,  betreffend  die  Erweiterung
und  Vervollständigung  des  Staatseisenbahnnetzes  und  die  Betheiligung  des  Staates
an  dem  Bau  von  Kleinbahnen,  im  F.  1  unter  I  litt.  a  und  b  vorgesehenen  Eisenbahnlinien
  und  der  im  F.  1  unter  III  1  vorgesehenen  Erweiterung  des  Bahnhofs
Stalmiershee  bis  zur  Grenze  die  Leitung  des  Baues  und  demnächst  auch  des
Betriebs:
A.  der  Bahnen:
1.  von  Oppeln  (Groschowitz)  nach  Brockau,
2.  von  Reisicht  nach  Goldberg  i.  Schl.  der  Königlichen  Eisenbahndirektion
zu  Breslau,
3.  von  Bischdorf  nach  Wormditt  der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu
Königsberg  i.  Pr.,
4.  von  Morroschin  nach  Mewe,
5.  von  Czersk  nach  Laskowitz  der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Danzig,
6.  von  Schrimm  nach  Jarotschin,
7.  von  Züllichau  nach  Wollstein  der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Posen,
Gesetz.  Samml.  1902.  (Nr.  10370.)  41

Ausgegeben  zu  Berlin  den  4.  Juli  1902.