Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

JNJr.  3.

 

Juhalt:  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen  Theil  der
Bezirke  der  Amtsgerichte  Diez,  Hadamar,  Idstein,  Katzenelnbogen,  Limburg  a.  L.,  Nastätten,
Rennerod  und  Wiesbaden,  S.  15.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetze  vom  10.  April  1872
durch  die  Regierungs-Amtsblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  16.

 

(Nr.  10320.)  Verfügung  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für
einen  Theil  der  Bezirke  der  Amtsgerichte  Diez,  Hadamar,  Idstein,
Katzenelnbogen,  Limburg  a.  L.,  Nastätten,  Rennerod  und  Wiesbaden.  Vom
29.  Januar  1902.

Auf  Grund  des  Artikels  15  der  Verordnung,  betreffend  die  Anlegung  der
Grundbücher  im  Gebiete  des  vormaligen  Herzogthums  Nassau,  vom  11.  De—
zember  1899  (esetz-Samml.  S.  595)  bestimmt  der  Justizminister,  daß  die  zur
Anmeldung  von  Rechten  behufs  Eintragung  in  das  Grundbuch  vorgeschriebene
Ausschlußfrist  von  sechs  Monaten
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Diez  gehörige  Gemeinde  Aull,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Hadamar  gehörige  Gemeinde  Faulbach,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Idstein  gehörige  Gemeinde  Niederseelbach,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Katzenelnbogen  gehörige  Gemeinde
Berndroth,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Limburg  a.  L.  gehörige  Gemeinde
Werschau,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Nastätten  gehörige  Gemeinde  Pohl,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Rennerod  gehörige  Gemeinde
Wengenroth,
für  die  zum  Bezirke  des  Amtsgerichts  Wiesbaden  gehörige  Gemeinde  Bierstadt
am  1.  März  1902  beginnen  soll.

Berlin,  den  29.  Januar  1902.

Der  Justizminister.
Schönstedt.

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Gesetz.  Samml.  1902.  (Nr.  10320.)  4

Ausgegeben  zu  Berlin  den  14.  Februar  1902.