e) für die Gemeinde Heßler
Vorsteher Ahmann,
Landwirt E. Schalke
eine Kommission gebildet.
Diese Kommission erhält von allen beteiligten Gemeinden den Auftrag und
die Vollmacht: "
1. bis zum Inkrafttreten der Vereinigung bindende Ubergangsbestimmungen
zu treffen;
2. Beschlüsse der zukünftigen Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten;
3. Anderungen der sämtlichen Vereinigungsverträge vorzunehmen, welche
von der Königlichen Staatsregierung von Aufsichts wegen gefordert
werden.
Die Kommission ist, wenn ihre Mitglieder nach den Bestimmungen der
Städte- oder Landgemeindeordnung ordnungsmäßig geladen sind, ohne Rücksicht
auf die Zahl der Erschienenen beschlußfähig. Gibt ein Kommissionsmitglied je
nach seinem Wohnorte dem Ersten Bürgermeister in Gelsenkirchen, dem Amt-
manne von Bismarck, dem Amtmanne von Uckendorf oder dem Amtmanne von
Schalke Nachricht von seiner Behinderung, so hat dieser einen Stellvertreter zu
bestimmen und zu laden. Diese Ladung ist an Formen und Fristen nicht ge-
bunden. Die Kommission faßt ihre Beschlüsse nach Stimmenmehrheit.
Das Mandat der Kommission erlischt mit dem Zusammentritte der zu-
künftigen Stadtverordnetenversammlung. Von jeder Sitzung der Kommission ist
unter Angabe der Tagesordnung dem Herrn Regierungspräsidenten und dem
Herrn Landrat des Landkreises Gelsenkirchen behufs Teilnahme an der Sitzung
Mitteilung zu machen.
11.
Der Gemeinde Heßler wird folgendes zugestanden:
a) Innerhalb der 3 ersten Jahre nach vollzogener Vereinigung sollen in
der jetzigen Gemeinde Heßler für außerordentliche Wegebauzwecke im
ganzen 150 000 Mark verwendet werden. Uber die Verwendungsart
beschließt bis zum 1. April 1903 die Gemeindevertretung von Heßler.
b) Der Schlachthauszwang für Privatschlachtungen darf für den Bezirk
der Gemeinde Heßler vor Ablauf von 15 Jahren nach der Vereinigung
nur dann eingeführt werden, wenn in demselben 20 000 Seelen wohnen.
c) Die Stadtverwaltung hat in gleicher Weise wie den Ausbau der in
dem Vertrage mit Schalke aufgeführten Straßenbahnlinien, die Weiter-
führung der Linie Gelsenkirchen —Wilhelminenstraße— Heßler nach Catern-
berg, Horst oder Altenessen zu betreiben.
d) Die erweiterte Stadtgemeinde hat für alsbaldige Schaffung einer an-
gemessenen Straßenbeleuchtung in Heßler zu sorgen.