Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

e) für die Gemeinde Heßler 
Vorsteher Ahmann, 
Landwirt E. Schalke 
eine Kommission gebildet. 
Diese Kommission erhält von allen beteiligten Gemeinden den Auftrag und 
die Vollmacht: " 
1. bis zum Inkrafttreten der Vereinigung bindende Ubergangsbestimmungen 
zu treffen; 
2. Beschlüsse der zukünftigen Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten; 
3. Anderungen der sämtlichen Vereinigungsverträge vorzunehmen, welche 
von der Königlichen Staatsregierung von Aufsichts wegen gefordert 
werden. 
Die Kommission ist, wenn ihre Mitglieder nach den Bestimmungen der 
Städte- oder Landgemeindeordnung ordnungsmäßig geladen sind, ohne Rücksicht 
auf die Zahl der Erschienenen beschlußfähig. Gibt ein Kommissionsmitglied je 
nach seinem Wohnorte dem Ersten Bürgermeister in Gelsenkirchen, dem Amt- 
manne von Bismarck, dem Amtmanne von Uckendorf oder dem Amtmanne von 
Schalke Nachricht von seiner Behinderung, so hat dieser einen Stellvertreter zu 
bestimmen und zu laden. Diese Ladung ist an Formen und Fristen nicht ge- 
bunden. Die Kommission faßt ihre Beschlüsse nach Stimmenmehrheit. 
Das Mandat der Kommission erlischt mit dem Zusammentritte der zu- 
künftigen Stadtverordnetenversammlung. Von jeder Sitzung der Kommission ist 
unter Angabe der Tagesordnung dem Herrn Regierungspräsidenten und dem 
Herrn Landrat des Landkreises Gelsenkirchen behufs Teilnahme an der Sitzung 
Mitteilung zu machen. 
11. 
Der Gemeinde Heßler wird folgendes zugestanden: 
a) Innerhalb der 3 ersten Jahre nach vollzogener Vereinigung sollen in 
der jetzigen Gemeinde Heßler für außerordentliche Wegebauzwecke im 
ganzen 150 000 Mark verwendet werden. Uber die Verwendungsart 
beschließt bis zum 1. April 1903 die Gemeindevertretung von Heßler. 
b) Der Schlachthauszwang für Privatschlachtungen darf für den Bezirk 
der Gemeinde Heßler vor Ablauf von 15 Jahren nach der Vereinigung 
nur dann eingeführt werden, wenn in demselben 20 000 Seelen wohnen. 
c) Die Stadtverwaltung hat in gleicher Weise wie den Ausbau der in 
dem Vertrage mit Schalke aufgeführten Straßenbahnlinien, die Weiter- 
führung der Linie Gelsenkirchen —Wilhelminenstraße— Heßler nach Catern- 
berg, Horst oder Altenessen zu betreiben. 
d) Die erweiterte Stadtgemeinde hat für alsbaldige Schaffung einer an- 
gemessenen Straßenbeleuchtung in Heßler zu sorgen.
	        
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