Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

— 170 — 
  
  
  
  
  
  
  
  
Einnahme und Ausgabe. 
Gegen den Etat 
für das Etatsjahr 1903 
  
  
  
7 Zugang Abgang 
Mark. Mark. 
B. II. Allgemeine Finanzverwaltung. 
Außerordentliche Einnahme. 
214/17 Auf Grund besonderer Gesetze zur Ergänzung der Ein- 
nahmen des Staatshaushalts--Etats für das Etats- 
jahr 1108B8B8. — 1098 164,80 
Summe B. IL. . . . — 1098164,80 
Summe des Zuganges. . . . 5813637,20 — 
  
  
  
Dauernde Ausgaben. 
A. IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 
Derwaltung der Eisenbahn-Angelegenheiten. 
(Vermerk hinter den dauernden Ausgaben an Stelle des 
bisherigen Vermerkes.) 
Vermerk: 
Dieordentlichen Einnahmen betragen 1382915729/0 Mark, 
die dauernden Ausgaben dagegen 894 843 878700 
Es ergibt sich also im Ordi- 
narium ein Uberschuß von 488071 85 100 Mark, 
worauf zur Verzinsung der Eisen- 
bahnkapitalschuld im Sinne des 
Eisenbahngarantiegesetzes und zur 
Ausgleichung eines Defizits im 
Staatshaushalt nach den Be- 
stimmungen dieses Gesetzes in 
Rechnung zu stellen sind 139783 825,16 „ 
  
  
Bleiben. 348288 025)84 Mark. 
Der rechnungsmäßig sich ergebende Uberschuß ist von 
der Eisenbahnkapitalschuld abzuschreiben. 
  
 
	        
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