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Anderungen
der
Verwaltungsbezirke mehrerer Eisenbabndirektionen.
Eisenbahn—
ugang. Abgang.
Direktion. Zugang gaug
Berlin. — Fürstenwalde-Sommerfeld.
Breslau. – Neusalz a. O.-Freystadt - Sagan,
Freystadt—Waltersdorf—Neisicht.
Halle a. S. — Cottbus — Guben.
Posen. Fürstenwalde-Sommerfeld,
Neusalz a. O.-Freystadt —Sagan,
Freystadt -Waltersdorf-Reisicht,
Cottbus —Guben.
(Jr. 10125.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen
Teil der Bezirke der Amtsgerichte Königstein, Montabaur, Rüdesheim,
A Usingen, Wallmerod und Weilburg. Vom 17. März 1903.
uf Grund des Artikels 15 der Verordnung, betreffend die Anlegung der Grund-
bücher im Gebiete des vormaligen Herzogtums Nassau, vom 11. Dezember 1890
(Gesetz= Samml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur Anmeldung
von Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene Ausschlußfrift
von sechs Monaten
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Königstein gehörige Gemeinde Falkenstein,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Montabaur gehörige Gemeinde Dernbach,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Rüdesheim gehörige Gemeinde Eibingen,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Usingen gehörige Gemeinde Winden,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Wallmerod gehörige Gemeinde Oberahr,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Weilburg gehörige Gemeinde Aulenhausen
am 15. April 1903 beginnen soll.
Berlin, den 17. März 1903.
Der Justizminister.
Schönstedt.