Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1906. (97)

 

 

 

 

 

XIV  Chronologische  Ubersicht  des  Jahrganges  1906.
Datum  Ausgegeben  Nr.  Nr.

des  Gesetzes  zu  Inhalt.  des  bes  Seite.

usw.  Berlin.  Stücks.  Gesetzes.
1906.  1906.

3.  Apyril.2.  Juni.,  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Ent.  23.  —  180.
eignungsrechts  an  die  Stabtgemeinde  Nr.  3.
Düsseldorf  zum  Erwerbe  der  zur  Anlage
eines  neuen  Exerzierplatzes  für  die  Garnison
Düsseldorf  in  Aussicht  genommenen,  in  den
Gemeinden  Rath  und  Lohausen  belegenen
Grundstücke.

3.  —  21.  —  Statut  für  den  Francoper  Sommerdeich  286.  —-  195.
verband  zu  Francop  im  Kreise  Jork.  Nr.  5.

3.  —  21.  —  Statut  für  die  Entwässerungsgenossen.26.  —  195.
schaft  der  Laer-Heide  zu  Laer  im  Kreise  Nr.  6.
Iburg.

3.  —  21.  —  Statut  für  die  Genossenschaft  zur  Regulierung  6.  —  195.
der  Mogilnitza  im  Kreise  Grätz.  Nr.  7.

3.  —  21.  —  Statut  für  die  Entwässerungsgenossen26  —  195
schaft  zu  Neu-Freudenthal  im  Kreise  Nr.  8
Angerburg.

3.  —  11.  Juli.  Statut  für  die  Entwässerungsgenossen32.  —  325.
schaft  zu  Mlynietz  im  Kreise  Briesen.  Nr.  3.

4.  —  12.  April.Gesetz  zur  Abänderung  des  Gesetzes,  betr.  di415.  10698.  115.
Gewährung  von  Wohnungsgeldzuschüssen
an  die  unmittelbaren  Staatsbeamten,  vom
12.  Mai  1873.

4.  —  21.  Juni.  Statut  für  die  Genossenschaft  zur  Entwässe6  —  195
rung  des  Westerfeldes  »Lotte-Wester—  Nr.  9
kappeln=  im  Kreise  Tecklenburg.

7.  —  20.  April.  Verordnung,  betr.  die  Tagegelder  und  Reise,  16.122
kosten,  die  Kommandozulagen  und  die  Umzugskosten
  der  Oberwachtmeister  der  Landgendarmerie.


9.  —  2.  Juni.  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Ent.  23.  —  180.

eignungsrechts  an  den  Eigentümer  der  Nr.  4.
Kleinbahn  von  Goldbeck  nach  Werben  (Elbe),
Rittergutsbesitzer  Philipp  Freise  zu  Magdeburg
  -  Neustadt,  zur  Entziehung  und  zur
dauernden  Beschränkung  des  für  die  Teilstrecke
von  Goldbeck  bis  Giesenslage  in  Anspruch  zu
nehmenden  Grundeigentums.