weiterbauen, und es steht zu hoffen, daß die Reichsversicherung,
die schon längst nicht mehr auf den Kreis
der Arbeiter beschränkt ist, sondern zahlreiche andere,
ebenfalls der Fürsorge bedürftige Gruppen mitumfaßt,
auch in Zukunft sich bewähren und weiter entwickeln
wird zum Wohle der Versicherten und zum
Heile des Vaterlandes.
Dazu bedarf es nach wie vor der treuen, freudigen
Arbeit aller an der Durchführung Beteiligten. Denn
ohne solche kann auch das beste Gesetz nicht den gewünschten
Erfolg haben. Das Reichs-Versicherungsamt,
das als oberste Aufsichts-, Berwaltungs= und
Spruchbehörde der Unfall= und der Invalidenversicherung
das Getriebe in diesen beiden weitschichtigen
Gebieten zu überblicken vermag, darf aussprechen, daß
hier im wesentlichen bisher alle ihre Schuldigkeit getan
haben. Dieses Urteil gilt in erster Reihe für
die Versicherungsträger, aber auch für die unmittelbar
und mittelbar beteiligten Behörden, und
nicht minder für die Arzteschaft, ohne deren tatkräftige
Mitarbeit die Sozialversicherung nicht durchführbar
ist.
Als Festgabe zu der fünfundzwanzigjährigen Jubelfeier
der Unfall= und der Invalidenversicherung
widmet das Reichs-Versicherungsamt hiermit eine
Schrift, die einen Überblick über seine eigene Stellung
zu diesen Zweigen der deutschen Arbeiterversicherung
und seine Wirksamkeit in ihnen während des Vierteljahrhunderts
seines Bestehens geben soll. Darin
werden im Zusammenhange mit der eigenen Tätigkeit
des Reichs-Bersicherungsamts auch die Leistungen
der Versicherungsträger und die Arbeiten der übrigen
zur Mitwirkung Berufenen mitgeteilt und gewürdigt.
Bei dem gewaltigen Umfange des Stoffes ließ sich
freilich in dem verhältnismäßig engen Rahmen einer
solchen Schrift bei weitem nicht alles erschöpfen. Das
Amt ist jedoch bemüht gewesen, nicht nur die wesentlichsten
Einrichtungen und Leistungen darzustellen,
sondern auch durch Anführung von Einzelheiten das
Bild möglichst vielseitig und lebendig zu gestalten.
In manchen Teilen lehnen sich die nachstehenden
Ausführungen an den ebenfalls von Mitgliedern des
Amtes verfaßten Aufsatz „Geschichte und Wirkungskreis
des Reichs-Versicherungsamts“ an, der in dem
soeben erschienenen dritten (Schluß-) Bande des „Handbuchs
der Unfallversicherung", 3. Auflage (Seite 561
bis 861) enthalten ist. Die Berlagsbuchhandlung
Breitkopf & Härtel in Leipzig hat als Berlegerin des
Handbuchs die Benutzung dieses Aufsatzes dankenswert
gestattet. Der umfangreichere und vielfach eingehendere
Begründung bietende Inhalt dieser Arbeit
wird ebenso wie das Handbuch selbst manchem Leser
zur Ergänzung der nachstehenden Erörterungen willkommen
sein.