Full text : Das Reichs-Versicherungsamt und die Deutsche Arbeiterversicherung.

weiterbauen,  und  es  steht  zu  hoffen,  daß  die  Reichsversicherung,
  die  schon  längst  nicht  mehr  auf  den  Kreis
der  Arbeiter  beschränkt  ist,  sondern  zahlreiche  andere,
ebenfalls  der  Fürsorge  bedürftige  Gruppen  mitumfaßt,
  auch  in  Zukunft  sich  bewähren  und  weiter  entwickeln
  wird  zum  Wohle  der  Versicherten  und  zum
Heile  des  Vaterlandes.

Dazu  bedarf  es  nach  wie  vor  der  treuen,  freudigen
Arbeit  aller  an  der  Durchführung  Beteiligten.  Denn
ohne  solche  kann  auch  das  beste  Gesetz  nicht  den  gewünschten
  Erfolg  haben.  Das  Reichs-Versicherungsamt,
  das  als  oberste  Aufsichts-,  Berwaltungs=  und
Spruchbehörde  der  Unfall=  und  der  Invalidenversicherung
  das  Getriebe  in  diesen  beiden  weitschichtigen
Gebieten  zu  überblicken  vermag,  darf  aussprechen,  daß
hier  im  wesentlichen  bisher  alle  ihre  Schuldigkeit  getan
  haben.  Dieses  Urteil  gilt  in  erster  Reihe  für
die  Versicherungsträger,  aber  auch  für  die  unmittelbar
  und  mittelbar  beteiligten  Behörden,  und
nicht  minder  für  die  Arzteschaft,  ohne  deren  tatkräftige
  Mitarbeit  die  Sozialversicherung  nicht  durchführbar
  ist.

Als  Festgabe  zu  der  fünfundzwanzigjährigen  Jubelfeier
  der  Unfall=  und  der  Invalidenversicherung
widmet  das  Reichs-Versicherungsamt  hiermit  eine
Schrift,  die  einen  Überblick  über  seine  eigene  Stellung
zu  diesen  Zweigen  der  deutschen  Arbeiterversicherung

und  seine  Wirksamkeit  in  ihnen  während  des  Vierteljahrhunderts
  seines  Bestehens  geben  soll.  Darin
werden  im  Zusammenhange  mit  der  eigenen  Tätigkeit
  des  Reichs-Bersicherungsamts  auch  die  Leistungen
der  Versicherungsträger  und  die  Arbeiten  der  übrigen
zur  Mitwirkung  Berufenen  mitgeteilt  und  gewürdigt.
Bei  dem  gewaltigen  Umfange  des  Stoffes  ließ  sich
freilich  in  dem  verhältnismäßig  engen  Rahmen  einer
solchen  Schrift  bei  weitem  nicht  alles  erschöpfen.  Das
Amt  ist  jedoch  bemüht  gewesen,  nicht  nur  die  wesentlichsten
  Einrichtungen  und  Leistungen  darzustellen,
sondern  auch  durch  Anführung  von  Einzelheiten  das
Bild  möglichst  vielseitig  und  lebendig  zu  gestalten.
In  manchen  Teilen  lehnen  sich  die  nachstehenden
Ausführungen  an  den  ebenfalls  von  Mitgliedern  des
Amtes  verfaßten  Aufsatz  „Geschichte  und  Wirkungskreis
  des  Reichs-Versicherungsamts“  an,  der  in  dem
soeben  erschienenen  dritten  (Schluß-)  Bande  des  „Handbuchs
  der  Unfallversicherung",  3.  Auflage  (Seite  561
bis  861)  enthalten  ist.  Die  Berlagsbuchhandlung
Breitkopf  &  Härtel  in  Leipzig  hat  als  Berlegerin  des
Handbuchs  die  Benutzung  dieses  Aufsatzes  dankenswert
  gestattet.  Der  umfangreichere  und  vielfach  eingehendere
  Begründung  bietende  Inhalt  dieser  Arbeit
wird  ebenso  wie  das  Handbuch  selbst  manchem  Leser
zur  Ergänzung  der  nachstehenden  Erörterungen  willkommen
  sein.