Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

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46. Bekanntmachung, 
Patentertheilung auf geue eigenthümliche Vorrichtung zum Noppen 
webter wollener Stoffe. 
Dem Fabrikanten Jean Dovld Lobbez zu Soins ilk auf geschebenes 
Aysuchen auf eine eigenthümliche Vorrichtung zum Noppen gewebter wollener S'offe 
ein Daten auf sänf hinter elnander solgende Jahre von beute angerechnet, ohne 
Jemand in der Benuhung bekannter Theile zu beschränken, jedoch mit der Ein- 
schränkung ertheilt worden, dah hierdurch die Berechtigung, die bezeichnele patemtirte 
Worcichtung im hiesigen Lande selbst anzuwenden, nicht begründet werde. 
Tuch ist bei Verleibung des Yrivilegiums die Neuheit und Elgenehümlichkelt 
der Ersindung im Sinne der unter den Zollvereinsstaaten wegen Ertheilung von 
Ersindungspatenten gektoffenen Ueberelnkunft ausdrücklich vorausgesebe worden. 
Solches wird Hierdurch zur Nachachtung össentlich bekanne gemacht. 
Grelz, den 13. Juni 1854. 
Fürstl. Neuß. Plauische Landcsregicrung das. 
Otlo. 
v. Gelderm Erlépenderf.
	        
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