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Thlr. (7 fl. — Ke.) mie 2½ Sgr. (9 Ke.)
(8, 1 ) (1
–4
–5
6 « (10 * 30 « ) * 3 7. "(1 44 )
–7 « ;(1 2 7“ 15 7“ ) „ 4 ½/ 7“ (15, 7“ )
–8 7 (14 —— ) „ 5 7“ (18 * )
7“ « « « —9 7. (15 „ 45 „ ) „ 5 ½ 7. (19 «
1
« » « „ 9—10 „ (17 « 30 „ « 6 « (21 „)
« u. s. w.
Eine Sendung von Pfund mit 1 Thlr. (1 fl. 45 Kri) declarirtem Werthe
würde hiernach ledlglich mit 1 Thle. (1 sl. 45 Ke.) Frachtgebuͤhr von Hambutg
bis Newyork zu belegen sein; elne solche von 9 Pfund mit 10 Thlir. bdeclarirtem
Werth dagegen mit der Frachtgebuüͤhr von 4 Thlr. 15 Sgr. (7 fl. 53 kr.) und der
Sezl Asseueontgchihe von 06 Sgr. (21 Ke.), zusammen mit 4 Thlr. 21 Sgr.
(8 fl. 14 Kr.)
II. Ueber Bremen.
1) Die Sendungen können unfrankire oder bis Newyork frankirt ausgegeben
werden.
2) a. Bis Bremen ist das Toriorsche * übrige Vereinsporto nach den Post-
vereins= Bestimmmungen zu berechnen
4. von Bremen bls Rewyork vrchien die Frachtgebuͤhr, je nach der Groͤße
des Packets: 115 bis 4 Tolr. Gold bis zu 4 Cubiksuß, von
da ab bie zu 5 Wss- 5 Thlr. Gold und wescer für jeden Cubikfuß
mehr 1 Thlr. Gold mebr.
3) Eine Werthsdeclaratlon glipet Mehrkosten nicht herbel, außer wenn der
Werth so hoch angegeben ist, daß ½ Procent des Werthbetrags die Frachtgebühr
übersteige, in welchem Falle dieses 12 Procent stalt der Fracht #u entrichten ist.
Für eine Sendung von 4 Cublksuß Umsang, deren Werth zu 1000 Tolr. (1750 fl.)
angegeben wäre, würden demnach nicht 4 Tolr. Gold, sondern 3 Tolr. (8 fl 45 kr.)
zu berechnen lein
4) In Fronkosällen lst den Sendungen gegen enesprechende Sicherslellung ein
Frankozetel, für welchen weder Porco noch eine besondere Gebübr zu berechnen ist,
beizugeben, mittels dessen das Königl. Hannoversche Postame in Bremen das Welter-
sronko von Bremen ab als Auelage zurückrechner. Das Franko und Welterstanko
Ist sosleich bel der Aufgabe zu erheben und zu verrechnen.
III. Für beide Beförderungswege.
1) Es dürsen den Sendungen, welche angemessen emballirt und sonst post-