Gesetzsammlung
des Fürsteuthums Reuß älterer Linie.
N. .
(Ausgegeben den 24. Jannar 1854.)
10. Gese
wegen weiterer Abänderung des Vereinszolltarifs.
*-
Wir Feinrich der Zwanzigste von Gottes Gnaden, älterer Linie
sonverainer Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. v. .
verordnen in Verfolg des Gesebes vom 20. Oktober 1853 (Nr. 20 der Gesetztamme
lung) Abänderungen des Wereinszolltariss betressend, in Gemäßbeit der beim Ab-
schluß des Vertrags vom 1. April d. J. die Forkdauer und Erweiterung des Zoll-
verelns betressend, unter den berheiligten Regierungen gelcossenen Vereinbacungen,
was solge:
Vom 1. Januar 1854 an treien, außer den in dem Gesetze vom 20. Okkobee
d. J. vorgeschriebenen, noch solgende weitere Abänderungen und Zusätze zu dem Zoll-
karif für dle Jahre 1846. 1817 und 18.18 bis auf Welteres in Wirksamkeit:
1) Die in der Aumerkung zu Pes. 12 D. der zweiten Abtheilung des Toriss
sellgesebten Jollsätze sic Holz werden auch auf die Einsuhren in den Hä-
sen von Hannover und Oldenburg in Anwendung gebracht
Alte Fischernebe, altes Tauwerk und Stricke unterliegen auch beim Aus-
gange über hannoversche und oldenburgische Häsen dem in der Anmerkung
zu Pos. 21 der zweiten Abeheilung des Zolltariss für den Ausgang über
Awrisila“ Seehäsen angeordneten ermäßigten Ausgongszoll von 10 Sgr.
für den Centner.
Auf den Grengsiaken von Harburg bis Leer, beide Orte eingeschlossen,
werden zu solgenden, gegen die unter Pos. 30 der zweiten Abcheilung des
Zolltariss vorgeschriebenen Eingangszölle ermäßigten Säßen eingelassen
Thle. Sgr. Fl. Fr.
a. Fuͤllen unter elnem Jabrel 1Stuͤck — 15 — 527
h. magete Ochsen, ein Stück 2 15 1 223
magere Kuͤhe, ein Stük 1 15 2 377#
(I. magere Rinder, ein Stück 1 — 1 45
—
S—
l