Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

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63. Fernerer Nachtrag 
zu den unterm 8. Mai 1790 Landesherrlich erneuerten und veränder- 
ten Innungs- Artikeln des gemischten Handwerkes der Tischler und 
Glaser allhier. 
Wir Heinrich der Zwanzigste von Gottes Gnaden, älterer Linie 
souverainer Fürst Neuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera), Schleiz und Lobenstein 2c. c. ꝛc. 
urkunden hiermit: 
Es har die Innung der Tischler und Glaser allhier unterm 25./27. Jull d. J. 
bei Uns dorum nach gesucht, daß die in ihren Innungsa#elkeln vom 8. Moi 1790 
bestimmren Gehübren beim Aufdingen, Lossprechen und bei der Melsterrechreertbeilung 
in einer, mit den bezüglichen Gebührensätzen der übeigen biesigen Handwerksinnungen 
in Verhaͤltniß stebenden Weise e# höht werden möckten, damit dem durch dos un- 
gleiche Verhältniß berbeigesührten Andrange zu ibrem Handwerke einigermaßen Ein- 
balt geschehe. 
Nackdem Wir dieses Gesuch von 2* Landesreglerung haben prüsen und 
Uns daruͤber Vortrag erstatten lassen, so hiben Wir dem Anttag entsprechend Fol- 
gendes zu bestimmen Uns bewogen besanden: 
Anstatt der im N'tikel I. 6. 3 * 5 des Landesherrlich erneuerten und ver- 
aͤnderten Innungsbrieses vom 8. Mol 1790 festgesetzten Ausding · uud Lossptech- 
gebuͤhren hat von nun an ein auszudingender oder loszusprechender Lehrling folgende 
Gebuͤhren zu entrichten: 
3 Thlr. — Sgr. — Pf. in Unsere Rentkasse, 
3 „ — „ — „, in die Innungelade, 
1 „ 15 „ — „ in die Sctadekämmereikasse, 
— „ 22 „ 6 „ in den Kieckkasten, 
„ 15 „ — „sür den Rarhsdeputkr##e#n, 
— „ 15 „ — „ für den Obermeister, 
— „ 10 „ — „ für den Ionungsschreiber, 
— „ 7 „ 6 „sür den Jungmeister, 
— „ 15 „ — „Forder= und Schließgebühren. 
Eines Meisters Sohn hat mit Auspahme der Geböhr von 3 Thle. — Sgr. 
— Df. in Unsere Rem'kasse nur die Hölste von jeder der vorstehenden Gebühren 
zu enttichten.
	        
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