Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

  
4) für Fertigung eines Fundscheines und Gutachtens in gerichtlichen 
Fällen 
über Pferde und Rinder . 
„ kleine und junge Haustbiere 
5) für bloße äußere Besichtigung oder Rekognition besalener oder t 
stoblenr Thiere . 
6) für Taxation der Hausthiere in grrichlichen * 
eines Pferdes 
zweier und dreier Pferde 
vier und mehr Werde, fur iedes 
eines Rindes 
zweier Rinder 
mehrerer, für jedes . 
eines kleinen oder jungen Thieres . 
zweier dergl. . 
mehrerer, bis 12 Stück, für jedes . 
mehr als 12 Stück, im Ganzen 
7) für Untersuchung des Schlachwiches. vor oder nach d dem Schlachten, 
oder bebded zu gleicher Zeit in polizeiwidrigen Fällen: 
eines Rindes .. 
mehrerer dergl., für jedes 
eines kleinen oder jungen Schlachtviehes 
in der Mehrzahl für jedes 
des ausgehauenen Fleisches und der Fleischwaaren. 
8) für Zeugnisse über Schlachtthiere, welche krankheits= oder unglücks- 
halber im Hause geschlachtet werden sollen: 
über Rinder . 
kleine und junge Schlachtthiere . 
9) für Tusstellung eines einfachen Zeugnisses über den vorhandenen 
Gesundheitszustand unter den Hausthieren einer inländischen *= oder 
irgend einer Gegend des Inlandes 
eines dergleichen, ausländische Hausthiere betreffend 
10) bei Requi 
baaren Verlage für Fortkommen, wofür aber blos ein Reitpferd oder Ein- 
spännig zu gebrauchen ist, an Tuslösung: 
für einen halben Tag 
„ ganzen „ · 
bei mehreren Tagen, für jeden. . 
tation 
tionen von Polizel= oder Gerichtsbehörden außer din 
  
* für Erscheinen bei einer Behörde an Kebnorte iuf ersolgie 
74 b 
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