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IV. Uebertretung blos polizeilicher Anordnungen.
Vorschrift wegen des Abfahrens aufgemachter Hölzer
Anzünden von Feuer im Freien
Handel mit Holz, Holzpflanzen, Obstbäumen und dergl
Strafbares Betretenlassen auf fremden Holz--, Feld-, Piesen- oder Gartengrundstücken
Verbotene Weigge
Zurücklassen und Abwerfen von Holz von Seiten der olifibrleute
Halten von Nutzvieb
Beschädlgung durch Thiere aus Babrtasnateit der diese beaufũchiigen den Personen
Aebrenlesen .
Ueberschreitung des Vebolzingore hies
Holzlesen
Verkauf des zum eigenen Bedarf erhaltenen dolzes
Ankauf von entwendetem Hols
Unerlaubtes Behauen der Bannstänmer im Walde
Ordnungswidriges Streurechen, Verlehung von Kultur- sthubninein, nwersen
aufgesetzter Klaftern und dergl.
Sonstige Polizeiwidrigkeiten .
Verwandlung der Geldstrafen in Gesängnißstrafen
V. Verfahren bei Vergeben gegen dieses Gesetz.
Verpflichtung zur Anzeige
olgen unterlassener Anzeige
Inhaltung, Pfändung und Verhaftung der Frevler
Befugniß zur Anwendung der nötbigen Gewalt.
Haussuchung ·
Zuständigkeit des Gerichts
Untersuchungeverfahren .
Herstellung des Beweises .
Unstatthafte Ausflucht des Angeschuldigten.
Entscheidung über den Schadenersatz
Schlußbestimmung
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