Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

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zwar die im vorigen K. bestimmte Ungehorsamsstrafe verwirkt; es sindet jedoch ein 
weiteres Verfahren zu Erlangung einer wahrheitsgemäßen Angabe gegen dieselbe 
nicht Statt. Dagegen kann die Geschwängerte sowohl in diesem Falle, als auch 
wenn sie eine Mannéperson, welche den ihr beigemessenen fleischlichen Umgang gänz- 
lich in Abrede steut, oder einen Auswärtigen, zu dessen Vernehmung nicht zu 
gelangen ist, als ihren Schwängerer bezeichnet hat, von der Behörde bis nach 
Beseitigung des Anlassec unter besondere polizeiliche Aufsicht gestellt werden und 
letztere ist dabei gleichzeitig zu sachgemäßen provisorischen Verfügungen ermächtigk. 
F. 5. 
Ausländische Handwerkögesellen, welche sich der außerehelichen Schwängerung 
einer hierländischen Weiboperson schuldig gemacht haben, sind, dafern sie nicht 
binnen einvierteljähriger ihnen von der Behorde einzuräumender Frist ihre Auf- 
nahme im hiesigen Lande erlangen oder wenigstens die ihnen ertheilte Aufnahme- 
zusicherung bescheinigen, gänzlich auszuweisen. Die bioher für die Stadte Greiz, 
und Zeulenroda in beschränkterer Weise bestandene ähnliche Einrichtung findet hier: 
durch eine erweiterte Anwendung. 
S. 6. 
en die, die Ausführung dieser gesehlichen Bestimmungen bezweckenden 
Anoronuhnen und Verfügungen der Ortöpolizeibehorden findet zwar Recurs an 
Unsere Landeoregierung Statt, es hat derselbe jedoch keine Suspensivkraft. 
II. 
Von den durch Schwängerung außer der Ehe bedingten Nechten 
und Verpflichtungen. 
S. 7. 
Durch die Geburt eines aufer der Ehe erzeugten Kindes entsieht für den 
Vater desselben die Verbindlichkei 
a) die Kosten der Entbindung der Mutter des Kindes und der Taufe des 
letzteren zu bezahlen, 
) den Aufwand des Wochenbettes zu bestreiten,
	        
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