Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

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56. Bekanntmachung, 
die Ueberlassung des Ueberverdienstes der Sträflinge an dieselben 
betreffend. 
Nachdem von Serenissimo mit Ständischer Zustimmung bestimmt worden 
ist, daß das „Ueberverdienst“, der aus der Strafanstalt entlassenen Sträflinge 
nicht mehr, wie bisher zur Casse gezogen, sondern denselben überlassen werden soll, 
so wird solche Höchste Entschließung zur geeigneten Nachachtung der betreffenden 
Untersuchungsbehörden hiermit bekannt gemacht. 
Greiz, den 21. December 1857. 
Fürstl. Reuß.Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
N. v. Geldem. Crispindotl.
	        
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