fullscreen: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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Armee - Verordnungs·- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
13. Jahrgang. Berlin, den 4. März 1879. Nr. 6 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
Der kusibeen Fesmeneritern vieses Vlattes beträgt 1 4. 50 J. Abonnirt lann ade: guberzal bei ven 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstra 
Bei Letzterer ersorn auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blaltes; der Preis derselben Miel i nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J0 berechnet, galls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist 
  
Nr. 50. 
Bestimmungen über Kriegs-Ranglisten und Kriegs-Stammrollen. 
Auf Ihren Vortrag genehmige Ich, unter Aufhebung aller entgegenstehenden Festsetzungen, zur militärischen 
Ergänzung der von Mir unter dem 20. Januar d. Is. vollzogenen Ausführungs-Verordnung zum §. 71 des 
Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Cheschließung vom 6. Febrnar 1875 die bei- 
solgenden Bestimmungen über Kriegs-Ranglisten und Kriegs-Stammrollen. 
Berlin, den 6. Februar 1879. 
Wilhelm. 
v. Rameke. 
An den Kriegs-Minister. 
Berlin, den 26. Februar 1879. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit folgenden Ausführungs-Bestimmungen zur Kenniniß 
der Armee gebracht: 
1) Die im Text der Allerhöchsten Kabinets-Ordre erwähnte Ausführungs-Verordnung vom 20. Januar 
d. Is. zum §. 71 des Gesetzes Üüber die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung 
vom 6. Februar 1875 (Neichs. Personenstand-Gesetz) wird gleichieitig mit dem genannten Gesetz in 
der im Druckvorschriften-Etat, Kolonne 53 vorgesehenen Form und Anzahl gedruckt und vertheilt werden. 
Die „Bestimmungen über Kriegs-Nanglisten und Kriegs-Stammrollen“ werden als Anlage 4 der 
Landwehr-Ordnung gedruckt und nach Maßgabe der Vertheilung der Heer-Ordnung den Behörden 
und Truppen übersandt werden. 
Bczüglich Bereitstellung der Mittel zur ersten Beschaffung der zu den Kriegs-Ranglisten und Kriegs- 
Stammrollen erforderlichen Formulare wird seitens des Königlichen Militär-Oekonomie-Departements 
hesandere Verfügung ergehen. 
4 duch obige Allerhöchste Kabinets-Ordre sind auch aufgehoben: 
Den- Erlaß,. nd das Schema vom 3. April 1865 (760. 3 A. t. I. — Militär-Wochenblatt 
eite 1 
Der N les- das Schema vom 31. Juli 1866 (228. 6 A. f. I. — Militir= Wochenblatt, 
Seite 1 der Beilage zu Nr. 31 des Militär-Wochenblattes für 1866) und 
Die Anlage zur Beilage 7 der Dienstanweisung für die Trains im Kriege. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
d 
— 
No. 339. 2. 70. A. 1. 
 
	        
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