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Armee - Verordnungs·- Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
13. Jahrgang. Berlin, den 4. März 1879. Nr. 6
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der kusibeen Fesmeneritern vieses Vlattes beträgt 1 4. 50 J. Abonnirt lann ade: guberzal bei ven
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstra
Bei Letzterer ersorn auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blaltes; der Preis derselben Miel i nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J0 berechnet, galls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist
Nr. 50.
Bestimmungen über Kriegs-Ranglisten und Kriegs-Stammrollen.
Auf Ihren Vortrag genehmige Ich, unter Aufhebung aller entgegenstehenden Festsetzungen, zur militärischen
Ergänzung der von Mir unter dem 20. Januar d. Is. vollzogenen Ausführungs-Verordnung zum §. 71 des
Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Cheschließung vom 6. Febrnar 1875 die bei-
solgenden Bestimmungen über Kriegs-Ranglisten und Kriegs-Stammrollen.
Berlin, den 6. Februar 1879.
Wilhelm.
v. Rameke.
An den Kriegs-Minister.
Berlin, den 26. Februar 1879.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit folgenden Ausführungs-Bestimmungen zur Kenniniß
der Armee gebracht:
1) Die im Text der Allerhöchsten Kabinets-Ordre erwähnte Ausführungs-Verordnung vom 20. Januar
d. Is. zum §. 71 des Gesetzes Üüber die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung
vom 6. Februar 1875 (Neichs. Personenstand-Gesetz) wird gleichieitig mit dem genannten Gesetz in
der im Druckvorschriften-Etat, Kolonne 53 vorgesehenen Form und Anzahl gedruckt und vertheilt werden.
Die „Bestimmungen über Kriegs-Nanglisten und Kriegs-Stammrollen“ werden als Anlage 4 der
Landwehr-Ordnung gedruckt und nach Maßgabe der Vertheilung der Heer-Ordnung den Behörden
und Truppen übersandt werden.
Bczüglich Bereitstellung der Mittel zur ersten Beschaffung der zu den Kriegs-Ranglisten und Kriegs-
Stammrollen erforderlichen Formulare wird seitens des Königlichen Militär-Oekonomie-Departements
hesandere Verfügung ergehen.
4 duch obige Allerhöchste Kabinets-Ordre sind auch aufgehoben:
Den- Erlaß,. nd das Schema vom 3. April 1865 (760. 3 A. t. I. — Militär-Wochenblatt
eite 1
Der N les- das Schema vom 31. Juli 1866 (228. 6 A. f. I. — Militir= Wochenblatt,
Seite 1 der Beilage zu Nr. 31 des Militär-Wochenblattes für 1866) und
Die Anlage zur Beilage 7 der Dienstanweisung für die Trains im Kriege.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
d
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No. 339. 2. 70. A. 1.