Gesetzsammlung
des Fuͤrstenthums Reuß älterer Linie.
M. 19.
(Ausgegeben den 30. November 1359.)
52. Patenut,
die Regentschaft
betreffend.
(Publicirt in Nr. 133 des Amts= und Nachrichtsblattes.)
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittw. Fürstin Reuß
alterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu
Hessen- Homburg,
fügen hiermit zu wissen:
Durch die letztwilligen Verordnungen Unseres vielgeliebten Gemahls, des
weiland Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Heinrich des Zwanzigsten,
älterer Linie souncrainen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen,
Herrn zu Greiz, Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, sind Wir fur die
Dauer der Minderjährigkeit Seines Nachfolgers, Unseres vielgeliebten Sohnes,
des nunmehrigen Fürsten Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer Linie
Reuß rc. zu Dessen Vormünderin und zur Regentin dieses Föürstenthums ernannt
worden.
Indem Wir, den Willen des theueren Verewigten ehrend, und in dem gläu-
bigen Vertrauen, daß der Allgütige Uns Kraft zur Erfüllung der schweren Re-
gentenpflichten verleihen werde, diese Regentschaft Kraft dieses übernehmen und antreten,
versichern Wir die sämmtlichen getreuen Diener, Vasallen und Unterthanen dieses
Fürstenthums Unserer Gnade und Unseres Schutgzes und erwarten von ihnen,
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