Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß älterer Linic.
„W. 1.
—
(Ausgegeben den 3. Januar 1863.)
1. Nachtrag
zu dem Gesetz vom 17. December 1855, die Einführung der
Gewerbe= und Einkommenstener
belreffend.
Wi. Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Firstin Reuß,
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz,
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder-
jährigen Sohnes, Heinrich des Zwei und Iwanzigsten älterer
Linie sonveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herru von Plauen 2c.
und Landeoregentin,
fügen hiermit zu wissen:
Nachdem in Berfolg der Ausführung des Gesehes vom 17. December
1855, die Einföhrung der Gewerbe= und Emkommensteuer betreffend, für nöthig
erachtet worden, die Ausnahmebestimmung des K. 2 Nr. 3 in Ansehung der
Gesellen der Baugewerke zu modistciren, die rücksichtlich der Steuerfreiheit vom
Einkommen aus vermietheten gewerblichen Anlagen 2c. zeilher bestandenen Zwei-
sel zu beseiligen, sowie hauptsächlich das Verfahren bezuglich der alljöhrlichen
Berichtigung und Vervollständigung der Steuerkataster (§.#13. 19 des Gesetez)
in zweckmäßigerer Weise zu regeln und damit zugleich die Competenzverhällnisse
der zur Aussicht über den, die Gewerbe: und Einkommensteuer betreffenden Ge-
schöftokreic bestellten Commission genauer feslzustellen: so haben Wir Uns be-
wogen gefunden, mit ständischem Beirath Folgendes gesehlich zu bestimmen:
1