Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1873. (22)

b. durch besondere Decrete, in welchen Unsere Entschließungen auf die Erklärungen 
. Landtags bereitoé ergangen find, und zwar 
. in Betreff der Feststellung des Etats auf das Jahr 18673, in deren Gemäß- 
heit das Patent wegen der Erhebung de Landezabgaben erlassen worden, 
durch die Eröffnungen vom 19. December v. J. und 15. lid. Mts., 
2. in Betreff der Bewilligung einer i für die Staalsbeamten 
auf das Jahr 1872, durch Resolution vom 6. December v. J., 
c. durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags in Vetreff 
1. der nachträglich erlheilten Zustimmung zu der auf Grund F§F. 67 der Ver- 
sassungsurkunde erlassenen provisorischen Verordnung vom 29. September 
1871, einen Nachtrag zum Einkommenfteuergesetze enthaltend, 
2. der Ablösung. gewisser Entschädigungorenten für weggefallene Intraden, so- 
wie einiger den Staatsgebäuden aufhaftenden Grundlasten, 
3. der theilweisen Uebernahme gewisser, aus Anlaß der srvrstehenden Wiener 
Weltausstellung zu machenden Auswendungen auf die Landeskasse. 
B. Borlagen an den Laudiag, rücksichllich deren es nenn Frnssh. beziehentlich der 
weiteren Versügung noch be 
Die Gesede 
. die Grund- und Hypothelenbücher und das vpothelenwesen betreffend, 
4 die Errichtung einer Landrentenbank betreffend 
3. über die Ablösung der auf einem dinglichen !Win—nN? beruhenden 
Geld. und Naturalabgaben, sowie gewisser Dienstbar 
4. das Rechtsmitlel der Oberberusung in emndelgah — 
5. ꝛ Einführung des Submissionsverfahrens in Untersuchungssachen wegen 
Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze über Zölle und indirekte Steuern betreffend, 
ebenso die rshrage zu den Geseben 
über die Regulirung der Grundsteuern vom 9. Mai 1857 und 13. Juni 1865, 
5 ie- die Verhältnisse der Civilstaatsdiener und über die Pensionirung der 
Geislien, Lehrer und Kirchendiener vom 2. April 1860 bez. vom 27. März 
6. . die Ablsung der bei Besitzveränderungen vorkommenden Gesälle vom 
u. März 1 
erden, — ea giehentlich it uan vom Landtage beantragten, von Uns genehmigten Ab- 
änderungen und Zusähen — publicirt werden. 
Anträge und Petitionen. 
1) Die bei Berathung des Elats und einiger Gesetzentwürfe gestellten beson- 
deren Anträge haben theils durch die Seiten des Landtagscommissariats 
alsbald abgegebenen Erklärungen, eheis durch besondere Decrete Erledigung 
gefunden und zwar lebteres auf die Anträge 
a) Betreffs der Dienststellung und Besoldung des Landbaumeisters, sowie 
der Instandhaltung der Kunststraßen,
	        
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