Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1875. (24)

Aulage C. Gu §. 21. 26. 27. 28. 32. 36. 37 
Nationale 
der 
als kriegöbrauchbar auerkannten und ausgehobenen') Mobilmachungs-Pferde aus dem 
Fürstenthum Reuß Aelterer Linie. 
*) 1. In den Blanquets für die Musterungskommissionen fallen die Worle „und 
ausgehobenen" fort. 
In den für die Transportführer bestimmten Nationalen (§. 33) ist die Be- 
zeichnung des Truppentheils r2c., für welchen die Pferde bestimmt sind, der 
Ueberschrift beizusügen. 
3. Die Nationale sind am Schluß von den Aushebungskommissarien und Tara- 
toren durch Namens-Unterschrift und Datum zu vollziehen. 
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