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Gesetzsammlung
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie.
s 10.
Auegegeben den *“ December 1877.)
32. Negi Bekanntmach vom 29. December 1877,
den mit den Herzogthümern Sachsen- Meiningen und Sachsen-Altenburg
sowie dem Fürstenthume Schwarzburg-Sondershausen über Errichtung und
gemeinsame Benutzung eines Arbeitshauses in Dreißigacker abgeschlossenen
Vertrag betref end.
Der nachstehende Vertrag wird nach erfolgter Ratisikation Seiner Hochfürstlichen
Durchlaucht und geschehener Zustimmung des Landtags Höchstem Befehle zufolge zur all-
gemeinen Nachachtung hierdurch bekannt gemacht.
Greiz, am 29. Dezember 1877 !85 ·
FslkItltchRcsm-Pl.Laadcskcgcckstitq.
Faber.
J. Arnold.
Vertrag,
das Arbeitshaus Dreißigacker betreffend.
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß Aelterer Vinie,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg
ud
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen
haben wegen Abschlusses eines Vertrages über die Errichtung und gemeinsame Be-
nutung eines Wbeitshaufe in Dreißigacker Verhandlungen eröffnen lassen und zu Be-
vollmächtigten bestellt
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß Aelterer Linie
Höchst Ihren Geteimen Regierungsrath Morih Kunze,
Seine Hoheit der Herzog von Sichsen Meiniugen
Hochst Ihren Staaterath Dr. jur. Friedrich
Seine Hoheit der Herzog von Sasen Aitenburg