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XVI Den Austraggebern ist gestattet, au der Vorderseite des Auftragsformulars
das Datum desjenigen Tages anzugeben, an welchem die Einziehung des Betrages er-
solgen soll. Für die Bestimmungs- lanstalt ist dann dieser Zeitpunkt bezüglich der
Vorzeigung des Postauftrags maßgebend
XVII. An Sntage und an eesehlichen Feiertagen findet die Vorzeigung von
haih nicht statt,
XVIll Gormulare zu boftaträhen können durch die Postanstalten zum Preise von
5 Pf. für je 10 Stück bezogen werden
§. 20.
Postouströge 1 Im Wege des Postauftrags können auch Wechsel an den Bezogenen behufs Ein-
##, d holung der Annahmeerklärung versendet werden.
I1 Zu den Zestausträaen für Accepteinholung kommt ein besonderes horwulor in
Gebrauch. Derarlige Formulare werden zum Preise von 5 Pfennig für je 10 Stück
bei sämmtlichen Postanstalten zum Verkauf bereit gehalten. Der Austraggeber % auf
der Vorderseite des Formulars anzugeben:
· den Namen und Wohnort des Bezogenen,
den Betrag des Wechsels, wobei die Marksumme in Zahlen und in Buchstaben
ausgedrückt sein muß,
den eigenen (des Auftraggebers) Namen und Wohnor
Die Ausfüllung des Vordrucko bezüglich des Tages der zaihigeen des Wechsels und
die Angabe der elwaigen Wechselnummer bleibt dem Auftraggeber anheimgestellt. Der
unbedruckte Theil der Rückseite des Formulars dient zur Aufnahme elwaiger Bestimmungen
des Auftraggebero darüber, ob der Postauftrag nach einmaliger vergeblicher Vorzeigung
an ihn zurück, oder an eine andere Person (s. Absatz IX) weitergesandt, oder einer zur
Protesterhebung besucten Stelle übergeben werden soll. Für solche Bälle bedarf es der
Vermerke: „Sofort z „Sofort an N. in N.“, „Sofort zum Protest.“ Zu schrift-
lichen Mittheilungen ean # Wechselöczohenen ist das Postauftrags-Formular, welches im
Falle der Annahme des Wechsels in den Händen der Post verbleibt, nicht zu benutzen.
I Dem Postauftrage sind die zum Zweck der Annahme vorzuzeigenden Wechsel bei-
zusügen. Das Beilegen von Briefen, sowie die Vereinigung mehrerer Postaufträge
zu einer Sendung sind unslatthaft. Demselben Postauftrage können mehrere Wechsel
nur dann beigefügt werden, wenn sie auf den nämlichen Bezogenen lanten und gleichzeitig
zur Aunahmerrklärung vorzuzeigen sind.
Der Auftraggeber hal den Postauftrag mit dem Wechsel in verschlossenem Um-
schlage unter Eischreibung an diejenige Postanstalt abkusienden, welche die Accepteinholung
bewirken soll. Der Brief ist mit der Ausschrift „Postanstrag naah .. (Name der
Postanstalt)“ zu versehen. Ueber den Postauftrag wird #n Einlieferungsschein ertheilt.
Die Vorzeigung des Poslauftrags und des beigefügten Wechsels erfolgt an den
Wechselbezogenen selbst oder au dessen Bev ollmöchtigten. Als bevollmächtigt
wird hierbei, sofern der Bezogene nicht bei der Bestimmungs-Postanstalt eine im Be-
sonderen auf die Annahme von Miechseln lantende Vollmacht niedergelegt hat, poslseitig
jede solche Person angesehen, welche zur Empfangnahme von Ablieferungsscheinen über