Full text: Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

Samstag den 27. Jebr. 1869. 34. Jahrgang. E, 
Dr., J. A. Feusffert's 
Blätter für Kechtsanwendung 
zunächst in Bayern. 
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zaltän dig. — Zur Erl an an Dr. Ch. v. 
Entscheidungen des obersten Gerichtshofes, Rompeten)— 
konstikte unter Gerichten betr. 
1. 
Die Entschädigungsklage aus einer widerrechtlichen Hand- 
lung, deren sich der Beklagte in Beziehung auf ein abge- 
schlossenes Handelsgeschäft schuldig gemacht hat, gehört auch 
dann zur Zuständigkeit der Handelsgerichte, wenn diese 
Handlung erst nach vollständiger Bereinigung des Handels- 
geschäftes staltgefunden hat. 
Der Fuhrmann Alois Sch. von S. klagte am 
22. März 1867 gegen den Bauern Johann B. von 
B. einen Kaufschillingsrest für zwei an diesen ver- 
äußerte Pfede und Schlitten im Betrage zu 98fl. 
bei dem k. Landgerichte Erbendorf ein. 
Bei der Verhandlung dieser Sache vom 4. 
Mai 1868 kamen die Parteien überein, die ver- 
schiedenen Vertragsverhältnisse, in welchen sie mit 
einander standen, gegenseitig auszutragen. 
Zu diesen Vertragsverhältnissen gehörte unter 
anderen auch ein Tauschgeschäft vom Ende Februar 
1868, darin bestehend, daß B. dem Sch. eine kaum 
10 Jahre alte Stute geben sollte und auch wirklich 
Neue Folge XIV. Band.