Gesetssammlung
das Fürstenthum Reuß Aelterer Linie.
(Ausgegeben am 12. Mai 1884.)
II. X s:Bekanntmach vom 25. Minz 1884,
die allicken. der Negierungsbekanntmachung vom 11. Noven uber“ 1882
wegen Bildung der Schaubezirke zu Untersuchung der Zuchtstiere betreffend.
Die Regierungs-Bekanntmachung vom 11. November 1882, die Bildung der
Schaubezirke nach Maßgabe der Regierungs-Verorduung vom 1. Juli 1882 über die
Untersuchung der Zuchtstiere betreffend, wird hierdurch fernerweit dahin abgeänderl, daß
die Gemeindebezirke Sorge-Settendorf und Kleinreinsdorf aus dem Schaubezirk
bledorf,
die Ghemeing trzirt Dahtis und Nitschareuth aus dem Schaubezirke Kurlschau
resp. Wildeta
ausgeschieden und zu einem bunendere Schaubezirke Neumühle a. d. Elster (öb.) mit dem
Prüfungsorte Neumühle bestimmt werden.
Greiz, am 25. März 1884.
Fürstlich Reuß-Pl. Landesregierung.
Saber.
C. Perthes.
12. Regierungs-Bekanntmachung vom 18. April 1
die Instruktion für die Standesbeamten vom 5. November 1875 i4 radd.
Unter Bezugnahme auf den u8 17 ad b der Inftruktion für die Standesbeamten
vom 5. November 1875 und auf die Regierungsbekanntmachung vom 23. August 1877,
das von den Standesbeamten zu beobachtende Verfahren bezüglich der ihnen zugehenden
Standesreglsterauszüge über auswärts erfolgle Geburts-, Heiraths= und Sterbefälle be-
treffend, wird hiermit FKelgendes angeordnet:
8.
Ueber das Ableben derjenigen Personen männlichen Geschlechts, welche vor Er-
füllung des 20. Altersjahres außerhalb der Parochie ihres Geburtsort, - außer-