Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1887. (36)

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An Stelle der Ex läuterung Ziffer 6 tritt die folgende: 
„Als Erkrankungsfälle in den Spalten 9 und 10 und Krankheitstage in 
den Spalten 11 und 12 sind nur diejenigen zu zählen, für welche die 
Kasse Aufwendungen der im Formular II Spalte 4, 5., 8, 0 der Auogaben 
bezeichneten Art gemacht hat. Jälle, in denen keine Erwerbaunfähigkeit 
eintrat, und Tage, welche innerhalb der Karenzzeit liegen, bleiben un- 
berücksichtigt. Für die Ausfüllung der Spalte 12 gilt das in Ziffer 5 
emerkte.“ 
Seite 2. 
Spalte 2 und Ueberschrift der Spalten 6 bis 8. Bei Kassen, die 
erst im Laufe des Jahres eröffnet wurden, sind die Worte „bei Beginn des 
Jahres“ zu streichen und statt vessen ist der Termin zu seten, an welchem die Kasse 
ihre Thätigkeit begann (z. V. 86, wenn an diesem Kenoin die ersten Mitglieder 
eintraten). Ebenso ist bei Kalsen- 16 im Laufe des Jahres geschlossen wurden, 
tatl der Worte „am Schlusse des Jahres“ über die Spalten 6 8 das Datum des 
— 1., setzen 
i 4, ., 11. Die Spalte 4 enthält die Ausgeschiedenen einschließlich 
der eskehaige 'eie in Spalte 5 dann noch besonders nachgewiesen werden. Ebenso 
ist zu beachten, daß die in Spalte 10 einzutragende Zahl schon in Spalte 9, die in 12 
schon in 11 zuitenthale ist. 
6 bis 6. Die Summe in Spalte 6 setzt sich zusammen aus: 
J. ver uht .t Milglieder, welche auf Grund des F. 1 des Gesetzes über die 
Krankenversicherung (vom 15. Juni 1883, auch F. 15 des Gesetzes über die 
Ausdehnung der Krankenversicherung vom 28. Mai 1885, sowie auf Grund 
eines bandetgesedes nach dem Reichsgeser vom 5. Mai 1886) versicherungs- 
pflichtig sind; 
der Zahl der Mitglierer welche durch Orts. (Gemeinde., Bezirks-) Statut 
auf Grund des 8. 2 des Krankenversicherungs gesetzes versicherungspflichtig. 
geworden sind. Diese und nur diese werden in Spalte 7 noch besonders 
nachgewiesen; 
der Zahl der Mitglieder, für welche keine durch Gesetz oder Ortsstatut be- 
gröndete — besteht, sich irgend einer Krankenkasse anzuschließen. 
iese, und nur diese werden in Spalte 8 besonders nachgewiesen. 
Diese ciucheiung der Mitglieder ist auch für die freien Hülfekassen zu beachten. 
Die Zahl in Spalte 6 ist stets gleich der Summe der Jahlen: Spalten 2-13 
abzüglich 4. 
Zu Formular II. 
Zum Rechnungsabschluß überhaupt. 
Es wird hierbei vorausgesetzt, daß die auf jedes Jahr entfallenden Einnahmen 
(inebesondere Beiträge) und Ausgaben (insbesondere auch für Arzt. und Apotheker- 
rechnungen) demjenigen Jahr zu gute beziehungsweise zur Last geschrieben werden, auf 
welche sle sich wirklich beziehen, und daß die Bezahlung der Rechnungen für das 
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