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Tarif
der Gebühren für die amtliche mikroskopische Untersuchung des Schweine-
fleisches auf Trichinen.
Es kann vom Trichinenschauer berechnet werden:
4Hür eine mikroskopische Untersuchung eines geschlachteten Schweines
auf Trichinen inel. Ausstellung des nach §. 5 ausgustellenden
Zeugnisses — M. 75 .
Für die mikrodkopische untersachung einzelner Stücke Fleisch üeder
Speck für das Stück — M. 25 P.,
sofern mehr als Si glechzeilig. zur 2 gestelt
werden, für das . — M. 10 M.
. Zür jeden außerhalb 4% Gemeindebezirks, in welchem der be-
stellte Trichinenschauer seinen Wohnsih hat, aus Anlaß der
unter àa und b gedachten Untersuchungen auszuführenden Weg,
dafern und insoweit derselbe über 2 km brtätt, für jeden
überschießenden Kilometer des Hin- und Rückgang . —M.01)Pf.
Angefangene Kilometer werden dabei für barst hercchne.
**
i
12. N sbekanach vom 16. Februar 1887,
Erlaß eines ier für die Prüfung der Trichinenschauer und einer
Instruktion für die amtlich bestellten Trichinenschauer betreffend.
Im Anschluß an die Regierungsverordnung vom 9. Februar dieses Jahres, die
zwangsweise Einführung der mikroskopischen Untersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen
betreffend, werden nachstehend ein Reglement für die Prüfung der Trichinenschauer und
eine Instruktion für die amtlich bestellten Trichinenschauer zur Nachachtung für die Be-
theiligten bekannt gemacht.
Greiz, om 16. Februar 1887.
Fürstlich Reuß. Plauische Landesregierung.
v. Geldern-Crispendorf
I. V.
Richter.
Reglement
für
die Prüfung der Trichinenschauer.
Nach F. 2 der Negierungsverorduung vom 9. Februar 1887, die zwangsweise
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