4. Gesetz, betreffend die Echebung der staatlichen Einkommensteuer und
Vermögenssteuer,
5. Gesetz über die Verwaltungorechtspflege,
6. Gesetz über einige Gegenstände der Verwallung,
7. Aufbesseruug der Besoldungen der Beamten des gemeinschaftlichen
Thüringischen Oberlandesgerichts in Jena,
8. Gesetz zur Einführung der neuen Satungen für die Magdeburgische
Landfeucr-Sozietät,
. Errichtung zweier Beamtenstellen beim Fürstlichen Landratsamt und
beim Fülstlichen Zuwachssteueramt,
10. Gesetz zur Ausführung des § 58 des Reichszuwachssteuergesetzes vom
14. Februar 1911,
11. Ausführungsgesetz zum Reichsviehseuchengesetz vom 26. Juni 1909
12. Errichtung des Steueramts,
haben sämtlich durch Entgegennahme der Erklärungen des Landtags bezw. durch
Unsere Genehmigung der vom Landtage beantragten Abänderungen und Zusäße
zu einigen der vorbezeichneien Vorlagen ihre Erledigung gefunden. Die Gesetze
werden demnächst zur Veröffentlichung kommen.
Von dem Beschlusse des Landtags zu dem Postulate. betreffend Umbau des
alten Gerichtsgebändes, und von dem Antrage des Landlags auf Einführung zwei-
jähriger Finanzperioden für den Staatshaushalt haben Wir Kenntnis genommen.
Wir versichern Unsern getreuen Landtag Unserer Huld und Gnade und
haben zu Bekundung des Vorstehenden gegenwärligen
Landtagsabschied
ausfertigen lassen und unter Beidrückung Unseres Fürstlichen Insiegels Höchsteigen-
händig vollzogen.
Gegeben Schloß Ebersdorf, den 16. Juli 1912.
(I 8) (G#) Deinrich XXVII.
(#cz.) Dr. Hanitsch i. V.