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8) Bekanntmachung, die Abfertigungsbefugnisse des Kurfürstlich Hessischen Steueramts zu
Geluhausen betr.
Nachdem dem Kurfürstlich Hessischen Steueramte zu Gelnhausen die Befugniß
zur unbeschränkten Ereheilung und Erledigung von Uebergangsscheinen beigelegt worden ist:
so wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebrache.
Gera, den 15. Oktober 1851.
Fürsiich Reuß- enihes Ministerium.
on Bretschneider.
Semmel.
9) Verordnung, die Rekrutirung in der Pflege Saalburg betr.
Da mit der rlag der Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie in ein Ge-
—— — 44%% r Grund für die bisherige selbstständige Rekrueirung in der
erwegeefalln ust, so bat es zu Vereinfachung des Geschäfts und nach
den Gusetehen mC zweckmäßig geschienen, den nurgedachten Landeskheil den Rekru-
zenssesen Schleiz und Ebersdorf in der Weise einzuverleiben, daß die Stadt Saal-
burg und die Ortschaften jenseles der Saale der Fürstlichen geceusirungskommision in
oe n orf, der Theil diessekts der Saale aber der Fürstlichen Rekrutirungskommise
sion in Schlei] überwiesen werden, und beide genannte Behörden die militairpftichtige
junge nsa *d dieser Vereheilung zur Milirairloosung in der gesetzmäßigen Weise
berbeizuziehen babe
In Nosiheng dieser höchsten Orts genehmigten Maßregel sind die konkurrirenden
Behörden mit enrsprechender Weisung versehen werden, . werden die betreffenden Geistli-
chen und Oersvorstände mie den thnen nach § 16. und 17. des Rekrutirungsmandats vom
2. Januar 1823 obliegenden Verpflichtungen von jetzt ab an die genannten Fuͤrstlichen Re-
krutirungsbehoͤrden in Schleiz und in Ebersdorf hiermit verwiesen.
Gera, am 18. Oktober 1851.
Vurstuich Veuß Plauisches Winisterium.
n Bretschnei
Schlick.