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Werden die hiernach auszuführenden erstmaligen Prüfungen vor der
Inbetriebnahme von Apparaten am Herstellungsort ausgefilhrt, so sind die
darüber ausgestellten Bescheinigungen anzuerkennen, wenn dieser Ort innerhalb
des Deutschen Reichs liegt und die Prilfungen von Sachverständigen ausgeführt
sind, die für ihren Bezirk anerkannt sind. In solchen Fällen sind die an den
Apparaten anzubringenden Metallschilder derart mit Zinntropfen an den Apparaten
zu befestigen, daß die Tropfen halb auf dem Schilde und halb auf dem Apparat
sich befinden. Die Zinntropfen sind abzustempeln. Der Stempel ist in den
Bescheinigungen abzudrucken. Der für den Ort der Aufstellung zuständigen
Behörde bleibt vorbehalten, die Apparate darauf zu prüfen, ob sie unverletzt sind.
Die zuständigen Behörden sind befugt, die Prüfungen auf Gesundheits-
unschädlichkeit und Betriebssicherheit der Apparate nach ihrem Ermessen von Zeit
zu Zeit zu wiederholen.
Die Betriebsunternehmer sind verpflichtet, die Prllfungsbescheinigungen
aufzubewahren und sic den zur Aufsicht zuständigen Beamten und Sachverständigen
auf Verlangen jederzeit an der Betriebsstätte vorzulegen.
Vorstehende Bestimmungen finden keine Amvendung auf Siphons aus Glas.
§ II.
Die Betriebsunternehmer haben jede Aufstellung von Apparaten und jede
Ausßerbetriebsetzung der unter diese Vorschriften fallenden Anlagen der zuständigen
Behörde anzuzeigen.
8 12.
Die Betriebsunternehmer und, wenn die Prüfung vor der Jubetriebnahme
der Apparate am Herstellungsort ausgeführt wird, die Hersteller haben nach
Maßgabe der Anlage die Vorbereitungen zu den Prüfungen zu treffen und auch
bei den Prllfungen die erforderliche Hilfe zu leisten.
*§ 13.
In den unter diese Vorschriften fallenden Anlagen zur Herstellung von kohlen-
sauren Getränken ist ein deutlicher Abdruck dieser Vorschriften an gut beleuchteter
Stelle aufzuhängen.
§5 1.
Wer als Sachverständiger für die Prüfungen auf Widerstandsfähigkeit
und flir die chemischen Untersuchungen (§ 10) anzuerkennen ist, bestimmt das
Fürstliche Ministerium, Abteilung für das Innere.