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esetzsammlung
für das
Fürsteuthum Reuß jüngerer Linie.
No. 534.
Inhalt: Landtags- Abschied vom 1. Seplemter 1895 für den om 2. Ollober 182 eroffneten Lantag. . 113.
Landtags-Abschied
vom 1. September 1895
für den am 23. Oktober 1892 eröffneten Laudtag.
Wir Heiurich XXVII. Erbprinz Reuß jüngerer Linie
urkunden hierdurch, daß Wir im Namen Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten
Heinrich XIV. Reuß jängerer Linie in Gnaden beschlossen haben, den Landtag des
Fürstenthums, welcher am 23. Oktober 1892 eröffnet worden ist, mit Rücksicht auf
den bevorstehenden Ablauf der Wahlperiode und die bereits ausgeschriebenen Wahlen
zu dem neuen Laudlage für die Finanzperiode vom Jahre 1896 an bis zum Ende
des Jahres 1898 zu schließen und verfassungsmäßig zu verabschieden.
Mit dem gegemvwärtigen Landtage sind von Unserer Regierung die folgenden
Gesetze und landesherrlichen Verordnungen vereinbart und von Uns erlassen worden:
das Gesetz, betreffend die Stellvertretung in der Regierung des Landes
vom 9. November 1892,
das Gesetz, betressend die Aufhebung des staatsfiskalischen Chaussee= und
Brückengeldes vom 22. Dezember 1892,
das Gesetz, beireffend die Beamten-Wittwen-Pensions-Austalten vom
22. Dezember 1892,
Ausgegeben am 4. Seplember 1895.