Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Elfter Band. 1856-1857. (11)

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ständig ausgebildet. Am neunten Tage verllert die darin enthaltene Flüssigkeit schon 
ihre helle Farbe, wird dick, undurchsichtig, trüb-weiß oder gelblich und die Pustel in der 
Mitte ekwas erhaben. Der die Pustel umgebende rothe Hof wird jeht weit ausgebreitet 
und erreicht bis zum folgenden Tage die Gröhe eines Thalers, wobei sich zugleich Sym- 
ptome des Eiterungssiebers, vermehrte Wärme, unruhiger Schlaf und dergleichen zeigen. 
Von jetzt an nimmt der Hof wieder ab, wird bleich und verschwindet während der Ab- 
trocknung, welche am zwölften Tage anfüngt, allmählig ganz. Es bildet sich von diesem 
Zeitraume ab ein schwarzbraunce, ziemlich dicker, fest auflicgender Schorf, welcher nach 
etwa acht Tagen von selbst absällt und eine weiße sirahlige Pockennarbe zurückläßt 
Die unächten Kuhpocken erlangen nicht die eben beschriebene, gehörige Form: — 
ihr Verlauf überhaupt ist abweichend. Die Pusteln entwickeln sich schon am zweiten Tage 
nach der Impfung oder noch früher, gehen bald oder gar nicht in Eiterung über, wer- 
den halbkugelsörmig, ohne Vertiekung in der Mitte oder kegelförmig zugespipt und gehen 
bei der Abtrockuung schon am sechsten oder siebenten Tage in einen lockern gelblichen 
Schorf über. 
Kann bei entfernt wohnenden Impflingen der Besuch des Arztes nicht mehrmals 
wiederholt werden, so ist es dech weninstens unumgänglich nöthig, daß scch der Lettere 
von dem Eintrilt der peripherischen Nölhe, als dem zuvrrläsügsten Feichen der im Orga- 
nismus erzeugten Umstimmung, von welcher die Sicherung vor künstiger Ansteckung mit 
Menschenblattern abhängt, überzeuge. 
Haben die Schußblattern ihren regelmäßigen Verlauf nicht, so darf# der Arzt den 
Impfling keineswegs für geschüht ausgeben, vielmehr muß er darauf antragen, daß die 
Impfung wiederholt werde. 
S. 7. 
Ueber die höchst empfehlenswerthe, nach §. 16. der Impfondnung unter Umständen 
zwangsweise durchzuführende Mahregeln der nochmaligen Impfung (Revaccination) ist 
Folgendes zu bemerken. 
Zahlreiche Erfabrungen haben dargethan, daß die einmalige Schutpockenimpfung 
nicht bei allen Menschen von solcher Nachhaluigkeit ist, dah sie vollständig schüpet; es zeigt 
sich vielmehr bei einzelnen Individuen, wenn sie, besonders cinige Jahre später, mit na- 
türlichem Pockengift oder mit Vaceinestoff wieder in Berübrung kommen, Anstcckungs- 
fähigkeit und Reaktion in der Art, daß in der Regel ein modisizirter Ausschlag, biswei, 
len auch ein Ausschlagfieber, zum Vorschein kommt. 
In einzelnen Fällen, wo die erste Impfung, durch den Einfluß ungünstiger Um- 
stände geslört, keine schügende Kraft gewährte, zeigt eine wiederholte Jupfung ganz nor- 
male Pocken als Erfolg, die ihren regelmäßigen Verlauf haben.
	        
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