Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
Ko. 663. 
Inhalt: Gesc, die Erbschafte, und Schenkungssteuer betressend, vom 25. März 1010. 
Gesetz, 
die Erbschafts= und Schenkungssteuer betreffend, 
vom 25. März 1905. 
  
  
Wir Heiurich der Vierzehnte, von Gotles Gnaden Jungerer Elnie regierender Fürst Reus, 
Gras und Herr von Vlauen, Herr m reh, Rranichseld, Gera, Schteiz und Lobenstein rie. eic. 
verordnen mit Zustimmung des Landtags, was folgt: 
I. Erbschaftssteuer. 
81. 
Gegenstand der Erbschaftssteuer. 
Der Erbschaftssteuer sind nach Vorschrift dieses Gesetzes und des an- 
(legenden Tarifs unterworfen, ohne Unterschied, ob der Anfall Inländern oder 
Ausländern zukommt: 
Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen von Todeswegen, ein- 
schließlich der zur Vergeltung geleisteter Dienste bestimmten Zu- 
wendungen und der mit einer Auflage belasteten Schenkungen:; 
Ausgegeben am 5. April 105. 43
	        
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