Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuss Jüngerer Linie. Fünfundwanzigster Band. 1903-1906. (25)

Gesetzlammlung 
für das 
Fürstentum Reuß jüngerer Linie. 
No. 687. 
Inhalt: Landegherrliche Verordnung. die össentlichen Lotterien und Ausvielungen betreisend. 
  
Landesherrliche Verordnung 
vom 11. Juni 1906, 
die öffentlichen Lotterien und Ausspielungen betreffend. 
Wir Heinrich der Merzchnte, von Goltes Gnaden Jüngerer Cinie rrolerender Fürst Reuß, 
Graf und Hett von Mlauen, Herr m Grehh, Kranichseid, Gera, Schleh und Tobenseein et. ric. 
verordnen hiermit, was folgt: 
Z r’1□ 
Oeffentliche Lotterien, denen öffentlich veranstaltete Ausspielungen beweg- 
licher oder unbeweglicher Sachen gleich zu achten sind, bedürfen der Genehmigung 
des Fürstlichen Ministeriums. 
Oeffentliche Ausspielungen, bei denen der Gesamtbetrag der Einsätze für 
die einzelne Ausspielung 500 Mark nicht übersteigt, können von den Landrats- 
ämtern, in der Stadt Gera vom Stadtrate, zugelassen werden. 
Ausgegeben am 20. Juni 190. 79
	        
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