Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfzehnter Band. 1866-1868. (15)

3) vom 10. Februar 1565, die Hinzusügung der Rohhaarspinnereien zu 
em 8. 24. der Gewerbeordnung aufgeführten Gewerbsanlagen betr. 
(Dnblit. in Nr. 7. des Amts= und Veremnungsblatts vom Jahre 1805.) 
Nachdem auf Grund der diesfalls gemachten Erfahrungen für nolhwendig crachtet 
worden ist, die Roßhaarspinnerelen dem Verzeichniß der in §. 24 der Gewerbeord 
mung aufgeführten gefährlichen und belästigenden Gewerbsanlagen hinzuzusügen, so wird 
Solches mit höchster Genehmigung Sr. Durchlaucht des Fürsten hierdurch zur öffentlichen 
Keuntniß gebracht. 
Gera, am 10. Februar 1865. 
Fürstliches Ministerium. 
v. Harbou. 
Dr. Hagen.
	        
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