Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

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hleiche Stlmmen für eine Abänderung und für eine Bestätigung des in der reri- 
gen Justanz gefällien Erkenntnisses vorliegen, wo dann die Bestätigung den Vor- 
zug erlangen soll. In anderen Fillen der Stimmengleichheit, bei Sachen, welche 
zur Re= und Korrelation ausgestellt sind, soll, wenn der Refereut und Korreferenn 
auf derselben Seite stehen, diesenige Meinung den Vorgang haben, welcher die 
beiden Reserenten zustimmen. 
3) in Strafsachen gibt bel Stimmengleichbeit die dem Angeschudiigten günstigere Mei- 
nung den Ausschlag; bei Sachen, welche nach der neuen Strasprozehordnung ver- 
handelt werden, nach den näheren eii#e in Art. 253 dieser Prozeßerdnung. 
. Von den Geschaͤftsformen und iusbesondere den Formen der 
urimnfs- 
Art. 
Das Oberaxppellationsgericht nennt sich “ Berichten an die bei demselben betheilig- 
ten Höse und auowimigen Beborden hegenuͤber: Gesammt-Oberappellationsgericht zu 
Jena. 
In Ziblprozeßsachen und Snafpachen aus den einzelnen Länder bezeichnet es sich 
als Oberapellationsgericht dessenigen Landes, aus welchem die Sache an dasselbe ge- 
diehen ist, mit dem Zusatz „und Gesammt= Oberaxpellationsgericht.“ 
Art. 39. » 
AlleschriftlichenAusfntignngendesGerichtsmüschvoneiikcsnSckrctåkkollaiio- 
nirt und kontrasignirt und von dem Präsidenten unterzeichnet werden; vorbehältlich der 
besonderen Bestimmung in Art. 31.1 verglichen mit Art. 303 der Strasprozehordnung. 
Art. 40. 
Im Geschäftsverkehr mit den Ministerien der vereinigten Stkaaten bedient sich das 
Oberappellationsgericht der Berichtsform. Die Berichte an den Juspektionshof werden 
unmittelbar an den Durchlauchtigsten Fürsten erstattet. 
An die Appellationsgerichte, Oberlandesgerichte uder andere Justigkollegien mit Ein- 
schluß der Kreisgerichte, sowie an den (stellvertretenden) General-Staatsanwalt, die Ober- 
Suatsanwilte und die Staatsanwälte bei den Kreisgerichten, insoweit mit deuselben ein 
direkter Verkehr Statt finden sollee, elißt das Oberappellationsgericht Anschreiben (Kom- 
munikate.) » 
Uegmllnkkrgcrichkc(Ekllzklllckschkc),sowichrtrctckdck Staatsanwaltschqfk bei den- 
selben, insofern ausnahmsweise ein unmittelbarer Verkehr des Oberappellationsgerichts 
mit diesen Behörden Stant sinden sollte, bedient sich dasselbe der Reskriptsform.
	        
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