Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

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vier und mehr Pferde, für jedes — Thlr. 5 Sgr. — Mf 
eines Rindes .. 8 — 
zweier Rinder — 11 6 
mebrerer, für jedes —. 3. 5 
eineo kleinen oder jungen Hausthieres — 5 —- 
zweier dergl. — 8S — — 
mehrerer bis 12 Stuͤck, fuͤr jedes — „ 2 6 
mehr als 12 Stück, im Ganzen 1. — 
1) Für die Untersuchung des Schlachwiehes vor oder nach den Schlachten oder 
beides zu gleicher Zeit in polizeiwidrigen Fällen: 
eines Rindes — Thlr 10 eg. — Af. 
mehrerer Rinder, fuͤr jedes — 
eines kleinen oder jungen Schlachtthiers — - - 
in der Mehrzahl für jedes — 2 6 
des ausgehauenen Fleisches undder Fleischwaaren— 10 — 
() Für Zeugnisse über Schlachtthiere, welche Krankheitshalber im Hause hechlac 
tet werden sollen: 
über Rinder — Thlr. 5 Sgr. — Vi. 
über kleine und junge Schlachthhiere — 2 6 
1.) Für die Ausstellung eines einfachen Zeugnisses über den vorhandenen Gesund— 
beitszusiand unter den Hausthieren einer Gegend im Inlande boer einer inländischen 
Hrerde auf Verlangen des Besitzers — Tblr. — Af. 
i) Für die Ausstellung eines einfachen Zeugnisses über den vrshn Gesund- 
beitszustand ausländischer Hausthiere auf Verlangen des Besipers 
— Thlr. 10 Sgr. — Vi. 
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